Auktion: 551 / Holzschnitte Sammlung Hermann Gerlinger am 10.06.2023 in München Lot 541

 

541
Hermann Max Pechstein
Erlegung des Festbratens, 1911.
Holzschnitt, koloriert in Rot, Grün und Gelb
Schätzpreis: € 4.000 - 5.000
+
Erlegung des Festbratens. 1911.
Holzschnitt, koloriert in Rot, Grün und Gelb.
Krüger H 131. Söhn 53837. Signiert, datiert und nummeriert. Unterhalb der Darstellung mit Künstlernamen, Titel und Technikangaben typografisch bezeichnet. Aus einer Auflage von 100 Exemplaren. Auf Zeitungspapier bzw.auf der Titelseite der Zeitschrift "Der Sturm", deshalb verso typografisch bedruckt. 22,8 x 26 cm (8,9 x 10,2 in). Papier: 26 x 29,4 cm (10,2 x 11,5 in).
Gedruckt von Carl Hause, Berlin. Herausgegeben vom Verlag Der Sturm, Berlin. Der Holzschnitt wird 1912 für die Titelseite der Zeitschrift "Der Sturm", Nr. 93 (Januar 1912), verwendet. Verso mit partiellen Textabschnitten von Kurt Hiller, Der Sinn des Lebens und die Reichstagswahl, S. 470. [AR/CH].
• Aus der gesuchten "Brücke"-Zeit.
• Kolorierte Titelseite der Zeitschrift "Der Sturm", Berlin, Nr. 93, Januar 1912.
• Weitere Exemplare befinden sich u. a. in der Sammlung des Museum of Modern Art, New York und in des Los Angeles County Museum of Art (LACMA).
• Der Akt im Freien zählt zu den Hauptmotiven der "Brücke"-Künstler
.

PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (2002 erworben: Hauswedell & Nolte, mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2002-2017).
Expressiv! Die Künstler der "Brücke", Sammlung Hermann Gerlinger, Albertina Wien, 1.6.-26.8.2007, Kat.-Nr. 225 (mit Farbabb.).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Herwarth Walden, Der Sturm. Wochenzeitschrift für Kultur und die Künste, Berlin, Jahrgang 1912, Nr. 93, Januar 1912 (Titelseite u. S. 470).
Hauswedell & Nolte, Hamburg, Moderne Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 15.6.2002.
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 397, SHG-Nr. 867 (m. Abb., S. 396).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.54 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Erlegung des Festbratens"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.