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170
Leni Riefenstahl
Nuba Portfolio, 1970.
30 Dye-Transfer-Prints, einzeln auf Karton aufg...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Nuba Portfolio. 1970er Jahre.
30 Dye-Transfer-Prints, einzeln auf Karton aufgezogen.
Jeweils auf dem Karton signiert und bezeichnet. Verso jeweils mit dem Fotografinnen- und Copyright-Stempel, mit Tinte handschriftlich fortlaufend römisch nummeriert „I“-„XXX“ sowie mit dem Editionsstempel, darin mit Tinte nummeriert. Zusammen mit zwei großformatigen Broschüren, davon eine in englischer, eine in deutscher Sprache. In zwei leinenbezogenen Portfolioboxen, diese in zwei Filz-Etuis. Exemplar außerhalb der Auflage von 7. Die Abzüge jeweils ca. 58 x 43 cm (22,8 x 16,9 in). Kartongröße: 75 x 61 cm (29,5 x 24 in).
Von dem Portfolio wurden ursprünglich 15 Exemplare erstellt. Nur 7 Portfoliosätze wurden jedoch vollständig erhalten und komplett verkauft. Edition der Fine Art Photography, Berlin 2002. [AM].
• 1962 begibt sich Riefenstahl erstmals in den Sudan, um sich bei einem der dort ansässigen Nuba-Stämme aufzuhalten.
• Eindrückliche, dreißigteilige Arbeit in kleiner Auflage.
• Vollständiges Portfolio.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (seit 2002).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.33 h +/- 20 Min.
30 Dye-Transfer-Prints, einzeln auf Karton aufgezogen.
Jeweils auf dem Karton signiert und bezeichnet. Verso jeweils mit dem Fotografinnen- und Copyright-Stempel, mit Tinte handschriftlich fortlaufend römisch nummeriert „I“-„XXX“ sowie mit dem Editionsstempel, darin mit Tinte nummeriert. Zusammen mit zwei großformatigen Broschüren, davon eine in englischer, eine in deutscher Sprache. In zwei leinenbezogenen Portfolioboxen, diese in zwei Filz-Etuis. Exemplar außerhalb der Auflage von 7. Die Abzüge jeweils ca. 58 x 43 cm (22,8 x 16,9 in). Kartongröße: 75 x 61 cm (29,5 x 24 in).
Von dem Portfolio wurden ursprünglich 15 Exemplare erstellt. Nur 7 Portfoliosätze wurden jedoch vollständig erhalten und komplett verkauft. Edition der Fine Art Photography, Berlin 2002. [AM].
• 1962 begibt sich Riefenstahl erstmals in den Sudan, um sich bei einem der dort ansässigen Nuba-Stämme aufzuhalten.
• Eindrückliche, dreißigteilige Arbeit in kleiner Auflage.
• Vollständiges Portfolio.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (seit 2002).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.33 h +/- 20 Min.
170
Leni Riefenstahl
Nuba Portfolio, 1970.
30 Dye-Transfer-Prints, einzeln auf Karton aufg...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Leni Riefenstahl "Nuba Portfolio"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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