Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 402

 

402
Hannah Höch
Clown im entstehen, 1955.
Collage auf Karton
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Clown im entstehen. 1955.
Collage auf Karton.
Rechts unten mit dem collagierten Monogramm. Verso signiert datiert und mit einem Ausstellungsvermerk, auf einem Etikett betitelt. 29,9 x 19,5 cm (11,7 x 7,6 in). Karton: 34,5 x 26,2 cm (13,5 x 10,3 in).
[EH].
• Aus der Sammlung Peter Carlberg, dem Neffen und engsten Verwandten der Künstlerin.
• 1957 in der Galerie Rosen, Berlin, und 1976 in der Nationalgalerie, Berlin ausgestellt.
• Hannah Höch – eine der bedeutendsten deutschen Künstlerinnen der klassischen Moderne.
• Die Dada-Ikone Hannah Höch ist eine Pionierin der Collage.
• Distanzierte und antiromantische Definition eines Clowns.
• Collagen von Hannah Höch befinden sich u. a. in den Sammlungen des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg, der Berlinischen Galerie, Berlin, sowie dem Museum of Modern Art, New York
.

Eine Fotografie der Collage befindet sich im Bildarchiv der Berlinischen Galerie. Wir danken dem Archiv Hannah Höch, Berlinische Galerie für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Nachlass der Künstlerin (verso mit dem Nachlassstempel).
Sammlung Peter Carlberg.

AUSSTELLUNG: Galerie Gerd Rosen, Berlin 1957, Kat.-Nr. 12.
Hannah Höch. collages, peintures, aquarelles, gouaches, dessin, Musée d'Art Moderne de la Ville de Paris, Paris, 30.1 - 7. 3.1976.
Hannah Höch. Collagen, Gemälde, Gouachen, Aquarelle, Zeichnungen, Nationalgalerie Berlin, 23.3. - 9.5.1976, Kat.-Nr. 136.

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.46 h +/- 20 Min.

Schon seit den frühen 1920er Jahren arbeitet Hannah Höch mit dem Medium der Collage. Es erscheint, als ob diese Technik ihrem Innersten entspricht. Wie mit spitzer Feder geschrieben gestaltet sie aus exakt ausgeschnittenen Zeitschriftenfundstücken hintergründige Collagen. So ist der "Clown im entstehen" aus einer Abbildung von Luftschlangen angedacht. Mit sezierender Schärfe wird ein Vorhang der Fröhlichkeit geschnitten, aus dem der Geist des Clowns entstehen wird. Die Kunst der Collage beherrscht die durch die Verfemung während des Regimes der Nationalsozialisten zur Ruhe gezwungene Grande Dame des DADA mit Perfektion. Ihre Arbeiten werden schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg wieder in Berlin gezeigt und schon 1948 ist sie in der Ausstellung "COLLAGE" im Museum of Modern Art in New York vertreten.



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hannah Höch "Clown im entstehen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.