Rückseite
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190
Stephan Balkenhol
Vier Kopfreliefs, Frauen, 1994.
Reliefe. Pappelholz, farbig gefasst, 4-tlg
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Vier Kopfreliefs, Frauen. 1994.
Reliefe. Pappelholz, farbig gefasst, 4-tlg.
Jeweils verso signiert und datiert. Jeweils ca. 25 x 25 x 4,5 cm (9,8 x 9,8 x 1,7 in). Gesamt: 50 x 50 x 4,5 cm (19,7 x 19,7 x 1,7 in).
[CH].
• Seit 1995 Teil derselben Privatsammlung.
• Charakteristische Symbiose aus Holzarbeit und Malerei mit den ungeglätteten Spuren der manuellen Bearbeitung des Künstlers von hohem Wiedererkennungswert.
• Mehrteilige Reliefs aus dieser frühen Schaffenszeit sind auf dem internationalen Auktionsmarkt von größter Seltenheit.
• Die hier angebotene Arbeit ist in bedeutenden musealen Einzelausstellungen zu sehen: 1994 in der Neuen Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, und 2006/07 in der Wanderausstellung in Baden-Baden, Duisburg und Salzburg.
PROVENIENZ: Galerie Akinci, Amsterdam.
Privatsammlung Berlin (1995 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Stephan Balkenhol. Skulpturen, Neue Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, 31.8.-30.10.1994, S. 22 (m. Farbabb.).
Stephan Balkenhol, Staatliche Kunsthalle, Baden-Baden, 15.7.-17.9.2006; MKM Museum Küppersmühle für Moderne Kunst, Duisburg, 28.9.2006-28.1.2007; Museum der Moderne, Salzburg, Mönchsberg, 17.2.-24.6.2007, S. 193 (m. Farbabb.).
"Ich will eigentlich keine bestimmte Aussage machen in dem Sinne, dass ich die Figur zum Überbringer einer Botschaft degradiere, sondern sehr offen lasse, damit dem Betrachter die Möglichkeit gegeben wird, vielleicht sich selber zu erfahren – im Spiegel mit der Figur."
Stephan Balkenhol in einem Video zur Ausstellung "Stephan Balkenhol. Neue Skulpturen" in der Galerie Thaddaeus Ropac, Salzburg, 28.8.-28.10.2017.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.00 h +/- 20 Min.
Reliefe. Pappelholz, farbig gefasst, 4-tlg.
Jeweils verso signiert und datiert. Jeweils ca. 25 x 25 x 4,5 cm (9,8 x 9,8 x 1,7 in). Gesamt: 50 x 50 x 4,5 cm (19,7 x 19,7 x 1,7 in).
[CH].
• Seit 1995 Teil derselben Privatsammlung.
• Charakteristische Symbiose aus Holzarbeit und Malerei mit den ungeglätteten Spuren der manuellen Bearbeitung des Künstlers von hohem Wiedererkennungswert.
• Mehrteilige Reliefs aus dieser frühen Schaffenszeit sind auf dem internationalen Auktionsmarkt von größter Seltenheit.
• Die hier angebotene Arbeit ist in bedeutenden musealen Einzelausstellungen zu sehen: 1994 in der Neuen Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, und 2006/07 in der Wanderausstellung in Baden-Baden, Duisburg und Salzburg.
PROVENIENZ: Galerie Akinci, Amsterdam.
Privatsammlung Berlin (1995 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Stephan Balkenhol. Skulpturen, Neue Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, 31.8.-30.10.1994, S. 22 (m. Farbabb.).
Stephan Balkenhol, Staatliche Kunsthalle, Baden-Baden, 15.7.-17.9.2006; MKM Museum Küppersmühle für Moderne Kunst, Duisburg, 28.9.2006-28.1.2007; Museum der Moderne, Salzburg, Mönchsberg, 17.2.-24.6.2007, S. 193 (m. Farbabb.).
"Ich will eigentlich keine bestimmte Aussage machen in dem Sinne, dass ich die Figur zum Überbringer einer Botschaft degradiere, sondern sehr offen lasse, damit dem Betrachter die Möglichkeit gegeben wird, vielleicht sich selber zu erfahren – im Spiegel mit der Figur."
Stephan Balkenhol in einem Video zur Ausstellung "Stephan Balkenhol. Neue Skulpturen" in der Galerie Thaddaeus Ropac, Salzburg, 28.8.-28.10.2017.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.00 h +/- 20 Min.
190
Stephan Balkenhol
Vier Kopfreliefs, Frauen, 1994.
Reliefe. Pappelholz, farbig gefasst, 4-tlg
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Vier Kopfreliefs, Frauen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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