Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 407

 

407
Pablo Picasso
Tête de chèvre de profil, 1952.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenma...
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
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Tête de chèvre de profil. 1952.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenmalerei auf teilweise gebürsteter Glasur.
Ramié 145. Auf der Standfläche mit den Prägestempeln "Madoura plein feu" und "Empreinte originale de Picasso". Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. 31,5 x 51,7 cm (12,4 x 20,3 in).
[AR].
• Das von Picasso so bekannte Motiv des Ziegenkopfs in farbschöner blaugrüner Ausführung.
• In ihrem Umfang, Variantenreichtum und Ausdrucksvermögen stellen die Keramiken einen bedeutenden Teil seines Gesamtwerks dar.
• Zahlreiche Museen weltweit widmen dem vor 50 Jahren verstorbenen Künstler dieses Jahr Sonderausstellungen, wie etwa das Centre Pompidou in Paris, das Museum of Modern Art in New York, die Albertina in Wien, die Fondation Beyeler in Riehen, das Guggenheim-Museum in Bilbao und New York sowie viele weitere
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Tête de chèvre de profil"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.