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Karin Kneffel
Ohne Titel, 2001.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Ohne Titel. 2001.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und datiert sowie bezeichnet "FLXX.V". 100 x 100 cm (39,3 x 39,3 in).
• Die Früchtestillleben verhelfen der Künstlerin zum Durchbruch auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Lichteffekten ist ein Hauptstilmittel ihrer Kunst.
• Überdimensional in Szene gesetzt, gibt Kneffel mit großem technischen Können die Stofflichkeit und Haptik der Trauben wieder.
Wir danken Frau Prof. Karin Kneffel für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Bob van Orsouw, Zürich (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung (direkt vom Vorgenannten, seither in Familienbesitz).
"Außerdem schienen mir die Früchte geeignet, die Besonderheiten einer gemalten Darstellung gegenüber der Wirklichkeit zu verstärken. Wie zeigt sich ein Bild selbst als Bild? Fragen zu Realität und Realismus trieben mich um. Was ist mit der Schönheit?"
Karin Kneffel, zit. nach: Kunsthalle Bremen, Stiftung Frieder Burda (Hrsg.), Still, München 2019, S. 85.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 19.00 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und datiert sowie bezeichnet "FLXX.V". 100 x 100 cm (39,3 x 39,3 in).
• Die Früchtestillleben verhelfen der Künstlerin zum Durchbruch auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Lichteffekten ist ein Hauptstilmittel ihrer Kunst.
• Überdimensional in Szene gesetzt, gibt Kneffel mit großem technischen Können die Stofflichkeit und Haptik der Trauben wieder.
Wir danken Frau Prof. Karin Kneffel für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Bob van Orsouw, Zürich (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung (direkt vom Vorgenannten, seither in Familienbesitz).
"Außerdem schienen mir die Früchte geeignet, die Besonderheiten einer gemalten Darstellung gegenüber der Wirklichkeit zu verstärken. Wie zeigt sich ein Bild selbst als Bild? Fragen zu Realität und Realismus trieben mich um. Was ist mit der Schönheit?"
Karin Kneffel, zit. nach: Kunsthalle Bremen, Stiftung Frieder Burda (Hrsg.), Still, München 2019, S. 85.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 19.00 h +/- 20 Min.
Seit den 1990er Jahren gehören die Früchtestillleben zum festen Repertoir Karin Kneffels und bringen ihren künstlerischen Durchbruch. Sie zählen zu den gefragtesten Arbeiten der Künstlerin auf dem internationalen Auktionsmarkt. Als sie ihre Ausbildung unter anderem bei Gerhard Richter beginnt, ist die Kunstakademie in Düsseldorf eindeutig stark männlich geprägt. An der Akademie wird Kneffel geraten, Abstand zu halten von dem Genre der Früchtestillleben und Tierdarstellungen. Vor allem als Malerin seien diese Motive zu lieblich, zu dekorativ. Kneffel ignoriert diesen Rat und sieht dieses Vorurteil gerade als Herausforderung. Sie bringt das Früchtestillleben auf ein neues Level und gibt ihm eine Daseinsberechtigung in der zeitgenössischen Kunst – mit einem Genre, in dem bereits alles erzählt zu sein scheint. Ihre Handschrift zeichnet sich durch eine perfekte Illusion der Wirklichkeit aus. Für ihre Bildräume wählt die Künstlerin extreme Ausschnitte, ein wechselvolles Spiel von Nah- und Fernsicht sowie irritierende Spiegelungen bestimmen ihre Werke. Kneffel stellt das Obst natürlich am Baum hängend dar, doch dann befremdet der dunkelgraue Hintergrund und bricht diese überhöhte Natürlichkeit. Diesen Eindruck erreicht sie durch höchste Präzision im Arbeiten. Die Leinwand wird mehrfach grundiert und angeschliffen, damit die Farbe so angesaugt wird, wie die Künstlerin es möchte. Das Motiv wird grob mit Bleistift vorskizziert. Dann arbeitet Kneffel selbst bei großformatigen Bildern mit sehr feinen Pinseln und trägt nach und nach hauchdünn die Farbe in mehreren Schichten auf. Die Beschränkung der Darstellung auf einen kleinen Bildausschnitt und die übernatürlich große Darstellung des Motivs führt zu einer subtilen Verfremdung des in beeindruckender fotorealistischer Präzision geschilderten Sujets. Die Rispe der hellen Trauben ist ein perfektes Motiv, um das Licht-Schatten-Spiel und indirektes Licht zu studieren. Die Haptik und Materialität der Weintrauben geben der Künstlerin den Raum, verschiedene Lichtphänome zu inszenieren. Das natürliche warme Licht von einer außerhalb des Bildraumes liegenden Lichtquelle beleuchtet die Trauben indirekt und bringt die Früchte zum Strahlen. Selbst die dadurch entstehende Durchsichtigkeit einzelner Trauben und den innenliegenden Kern vermag Kneffel malerisch darzustellen. Diese Lichtstudien sind frühes Zeugnis für Karin Kneffels Interesse an atmosphärischen Erscheinungen. Später kommen beschlagene Scheiben und Wassertropfen hinzu, die sie in einer zusätzlichen Bildebene addiert. [SM]
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Karin Kneffel
Ohne Titel, 2001.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karin Kneffel "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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