Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 399

 

399
Karl Hofer
Stilleben mit Krug, 1935.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Stilleben mit Krug. 1935.
Öl auf Leinwand.
Wohlert 1188. Rechts unten monogrammiert und datiert. 40 x 50,5 cm (15,7 x 19,8 in).
[EH].

• Weitere Stillleben Karl Hofers befinden sich u. a. in der Nationalgalerie der Staatlichen Museen zu Berlin sowie im Museum Wiesbaden.
• Aus der Sammlung Konrad Hager, Hamburg, und zuvor Sammlung Willy Hahn, Berlin
.

Wir danken Dr. Peter Hahn, Berlin, und Dr. Kathrin Iselt, Dresden, für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Sammlung Willy Hahn, Berlin (wohl ab 1935/40, bis mindestens 1958).
Kurt Vowinkel, Neckargmünd, Haus im Park (bis 1960: Stuttgarter Kunstkabinett).
Sammlung Konrad und Annalise Hager, Hamburg (1960 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung USA (aus Familienbesitz erhalten).

AUSSTELLUNG: Karl Hofer, Galerie Hielscher München, 1958, Nr. 18 (Krug mit Früchten).
Karl Hofer, Bad Godesberg, 1965, Nr. 17.
Karl Hofer, Berlin/Winterthur 1965/66, S. 57, Nr. 41.

LITERATUR: Stuttgarter Kunstkabinett Roman Norbert Ketterer, Auktion 35, 1960, T. 1., S. 48, Los 199, Abb. Tafel 150.

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.43 h +/- 20 Min.

Anfang der 1930er Jahre ist Karl Hofer auf dem Höhepunkt seiner Karriere: Lehrer an der Hochschule für die Bildenden Künste in Berlin, Vorstand der Berliner Secession und des Deutschen Künstlerbundes, zudem Mitglied des Senats der Preußischen Akademie der Künste. Fast 30 deutsche und internationale Museen zeigen seine Arbeiten. Doch mit der Machtübernahme 1933 ändert sich alles. Er muss alle Posten abgeben, seine Werke werden aus den öffentlichen Sammlungen entfernt und er wird mit Ausstellungs- und Arbeitsverbot belegt. Karl Hofer malt jedoch weiter und widersetzt sich der Unterdrückung und beruflichen Denunziation. Die in den folgenden Jahren entstandenen Werke wie auch das hier angebotene feine Stillleben können somit ein Stück weit auch als Revolte des Künstlers gegen das faschistische Regime gesehen werden – jedes Bild eine gemalte, kleine Rebellion. Der Künstler bindet sich hier nicht an das Reale, das Gesehene, sondern löst das Werk mit künstlerischer Freiheit und kreativer Unabhängigkeit von dem zugrunde liegenden Motiv. An Konrad Hager, den langjährigen Besitzer des hier angebotenen Werkes, schreibt Hofer: "Es gibt eine Kunst die sich mitunter völlig der Natur unterordnet und daraus starke Werke schafft. Die hat nun nicht das Geringste mit dem photographischen [..] Gepinsel zu tun. Man kann auch um höherer Absichten willen über die Natur so souverain verfügen, sie umgestalten, d. h. gestalten, nicht verzerren – und diese letztere Art ist es, die Sie befremdet und die Ihnen nichts sagt. Selbstverständlich vermögen Sie den Unterschied zu sehen und zu begreifen zwischen einem aus der Natur gestalteten Werk und kümmerlich abgemalter Natur." (Karl Hofer in den 1940er Jahren in einem Brief an den Sammler Konrad Hager, Hamburg, zit. nach: Ausst.-Kat. Karl Hofer, Schloss Cappenberg, Selm 1991, S. 151). EH



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Stilleben mit Krug"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.