Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 112

 

112
Rupprecht Geiger
541/69, 1969.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
541/69. 1969.
Acryl auf Leinwand.
Dornacher/Geiger 516. Verso auf der umgeschlagenen Leinwand signiert, mit der Werknummer bezeichnet und mit einem Richtungspfeil versehen. Auf dem Keilrahmen nochmals signiert sowie mit der Werknummer und den Maßangaben bezeichnet. 100 x 90 cm (39,3 x 35,4 in).
[AM].

• Strahlend-farbkräftige Komposition mit beeindruckend suggestiver Wirkkraft.
• Eindrucksvolle, sanfte Modulation von der Hand Rupprecht Geigers, des bedeutenden deutschen Vertreters der Farbfeldmalerei.
• Mit Gemälden wie "541/69" erreichen die Reduktion und Konzentration von Form und Farbe im Œuvre Geigers einen Höhepunkt
.

Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Denise René/Hans Mayer, Düsseldorf (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2002, Ketterer Kunst, München).

LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 277. Auktion, 6.12.2002, Los 201.
Pia Dornacher, Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis. Gemälde und Objekte, Architekturbezogene Kunst, München 2003, S. 193, Nr. 516 (m. Abb. S. 195).
AD Architectural Digest (spanische Ausgabe), Nr. 74, November 2012, (Abb. o.S.).

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.16 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "541/69"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.