Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 152

 

152
Walter Stöhrer
Milchmann, 1964.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Milchmann. 1964.
Öl auf Leinwand.
Forstbauer/Merkert/Kunisch/Behrens 64.7. Verso auf dem Keilrahmen datiert und bezeichnet. 130,5 x 80,5 cm (51,3 x 31,6 in).
Mit Original-Künstlerleiste. [AM].

• Energiegeladene Arbeit der 1960er Jahre in Stöhrers charakteristischem, brachialem Duktus.
• In den Arbeiten dieser Schaffensphase verbindet der Künstler auf einzigartige Weise seine abstrakte Formensprache mit figürlichen Akzenten.
• Arbeiten aus diesem Schaffensjahr befinden sich in den Sammlungen der Neuen Nationalgalerie, Berlin, des Museum Folkwang, Essen, und der Staatlichen Kunsthalle, Karlsruhe
.

Mit einer schriftlichen Bestätigung von Frau Hanne Forstbauer, Walter Stöhrer-Stiftung, Scholderup, vom 6. Dezember 2022 (in Kopie).

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: Walter Stöhrer. Ölbilder auf Leinwand, Galerie Schüler, Berlin, 1964.

LITERATUR: Walter Stöhrer. Werkverzeichnis der Malerei 1957-1999, Berlin 2008, S. 102 (o. Abb.).

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.09 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Walter Stöhrer "Milchmann"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.