Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 119

 

119
Arnulf Rainer
Body Poses (Übermalung), 1972.
Mischtechnik über Fotografie
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Body Poses (Übermalung). 1972.
Mischtechnik über Fotografie.
Rechts oben signiert. Auf glattem, festem Velin. 50,5 x 61 cm (19,8 x 24 in), blattgroß. [CH].

• Rainer verbindet die Fotografie mit der Malerei: sein fotografisches Selbstporträt überarbeitet der Künstler mit seiner charakteristischen Übermalung.
• Das haptisch reizvolle Schwarz bedeckt einen Großteil der Bildfläche, doch darunter kommt die farbkräftige, bunte Zeichnung zum Vorschein.
• Die Übermalung gilt bis heute als das zentrale Prinzip in Rainers Schaffen und als kunsthistorisch bedeutender Beitrag zur europäischen Nachkriegskunst.
• Rainer gehört heute zu den international renommiertesten Künstlern Österreichs
.

Wir danken dem Studio Rainer für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Galerie Ropac, Salzburg.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1991 vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.25 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Body Poses (Übermalung)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.