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Günther Uecker
Feld, 2011.
Nägel und weiße Farbe, auf Leinwand auf Holz
Schätzpreis: € 120.000 - 150.000
Feld. 2011.
Nägel und weiße Farbe, auf Leinwand auf Holz.
Verso signiert, datiert, betitelt und mit Richtungspfeil sowie mit Widmung. 40,5 x 30 x 10 cm (15,9 x 11,8 x 3,9 in).
• Gebündelte Energie auf kleinem Format.
• Dichte, kraftvolle Nagelung.
• Von bestechender optischer Wirkung, die die charakteristische Nageltechnik des Künstlers auszeichnet.
Dieses Werk ist im Uecker Archiv unter der Nummer GU.11.009 registriert und wird vorgemerkt für die Aufnahme in das entstehende Uecker-Werkverzeichnis.
PROVENIENZ: Privatsammlung (seit 2011, direkt vom Künstler).
"Mein Körper spielte für die Proportionen meiner Arbeit von Anfang an eine Rolle. Die Abstände der Nägel zum Beispiel, die ich ja als Lichtartikulationsmittel benutze, hatten ihren Ursprung in den Verhältnissen meiner Hände."
Günther Uecker 1977, zit. nach: Ausst.-Kat. Günther Uecker. Eine Retrospektive, München 1993, o. S.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.58 h +/- 20 Min.
Nägel und weiße Farbe, auf Leinwand auf Holz.
Verso signiert, datiert, betitelt und mit Richtungspfeil sowie mit Widmung. 40,5 x 30 x 10 cm (15,9 x 11,8 x 3,9 in).
• Gebündelte Energie auf kleinem Format.
• Dichte, kraftvolle Nagelung.
• Von bestechender optischer Wirkung, die die charakteristische Nageltechnik des Künstlers auszeichnet.
Dieses Werk ist im Uecker Archiv unter der Nummer GU.11.009 registriert und wird vorgemerkt für die Aufnahme in das entstehende Uecker-Werkverzeichnis.
PROVENIENZ: Privatsammlung (seit 2011, direkt vom Künstler).
"Mein Körper spielte für die Proportionen meiner Arbeit von Anfang an eine Rolle. Die Abstände der Nägel zum Beispiel, die ich ja als Lichtartikulationsmittel benutze, hatten ihren Ursprung in den Verhältnissen meiner Hände."
Günther Uecker 1977, zit. nach: Ausst.-Kat. Günther Uecker. Eine Retrospektive, München 1993, o. S.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.58 h +/- 20 Min.
"Feld" von 2011 ist ein Paradebeispiel für die archetypischen Nagelreliefs von Günther Uecker. Als einer der Hauptakteure der 1958 gegründeten Gruppe ZERO strebte Uecker gemeinsam mit seinen Künstlerkollegen Otto Piene und Heinz Mack danach, das künstlerische Schaffen auf die ursprünglichsten und elementarsten Facetten der visuellen Wahrnehmung zu reduzieren: Licht, Schatten und Bewegung. Um 1957 begann er industriell gefertigte Massenprodukte in sein Werk zu integrieren. Nägel stellten sich als das perfekte Mittel heraus, diese Grundideen zum Ausdruck zu bringen und bis heute sind sie sein bevorzugtes Medium. Der Nagel ist "das ideale Objekt […], um Licht und Schatten zu modellieren - um Zeit sichtbar zu machen. Er ragt als taktiler Fühler aus der flachen Oberfläche heraus, ähnlich wie eine Sonnenuhr" (Günther Uecker zitiert in: Alexander Tolnay, Hrsg., Günther Uecker Zwanzig Kapitel, Ostfildern-Ruit 2006, S. 72). In schrägen Winkeln und verschiedenen Tiefen hämmert Uecker in schwerer körperlicher Anstrengung die Nägel in einer fast rituellen Wiederholung ein und schafft so eine fesselnde Dualität von organischer Form und linearer Struktur. Die Ordnung der Nägel folgt einem instinkthaften Schwung, so dass die Nägel miteinander in Interaktion treten. In dieser Arbeit von ansprechendem Format gelingt ihm das auf eine besonders subtile und dennoch expressive Art und Weise. Eine dichte Landschaft aus zahllosen positionierten und leicht schräg gestellten Nägeln wird in ein dramatisches Hell-Dunkel verwandelt, das sich durch die weiß bemalten Nagelköpfe noch intensiviert. Es entsteht so eine komplexe Wirkung die sowohl vom Standpunkt des Betrachters aus als auch von der Richtung und Intensität der umgebenden Lichtquelle abhängt. Uecker fordert uns als Sehende auf, um das Werk herumzugehen, es zu erleben, denn aus jedem Blickwinkel lassen sich neue Mischungen aus Mustern, Bewegungen und Schatten entdecken. Uecker schafft hier einen sowohl Zeit als auch Raum überwindenden Effekt, der sich weigert, nachzulassen. Unsere Nagellandschaft "Feld" ist so als ein wunderschönes Beispiel für Günther Ueckers perfektionierte monumentale Leichtigkeit anzusehen. [AW]
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Günther Uecker
Feld, 2011.
Nägel und weiße Farbe, auf Leinwand auf Holz
Schätzpreis: € 120.000 - 150.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Uecker "Feld"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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