464
Willi Baumeister
Badende vor roter Fläche (Fragment), 1930.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Badende vor roter Fläche (Fragment). 1930.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert, datiert und betitelt. 37,1 x 51 cm (14,6 x 20 in).
• Einzigartiges Fragment eines von Baumeister selbst zerstörten Gemäldes in Zusammenhang mit seiner NS-bedingten Verfemung.
• Markantes Beispiel für Baumeisters Schaffen der späten 1920er und frühen 1930er Jahre.
• Annäherung an die Arbeiten von Fernand Léger, Kasimir Malewitsch und Le Corbusier, die Baumeister aus der Pariser Künstlergruppe "Cercle et Carré" kannte.
PROVENIENZ: Sammlung Henri Gräff (vom Künstler 1933 als Geschenk).
Privatsammlung Berlin (vom Vorgenannten erworben, Sotheby's, 30.5.1991).
AUSSTELLUNG: Vision und Formgesetz, Galerie Ferdinand Möller, Berlin, September 1930.
Willi Baumeister, Galerie Editions Bonaparte, Paris, 5.-23.4.1930.
LITERATUR: Peter Beye/ Felicitas Baumeister, Willi Baumeister. Werkkatalog der Gemälde, Bd. II, Ostfildern 2002, WVZ-Nr. 471 (m. Abb.).
Das Neue Frankfurt, 4. Jg. 1930, Heft 11, S. 239 (m. Abb.).
Sotheby's, Berlin, Deutsche Kunst des 20. Jahrhunderts, 30.5.1991, Los 41 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.59 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert, datiert und betitelt. 37,1 x 51 cm (14,6 x 20 in).
• Einzigartiges Fragment eines von Baumeister selbst zerstörten Gemäldes in Zusammenhang mit seiner NS-bedingten Verfemung.
• Markantes Beispiel für Baumeisters Schaffen der späten 1920er und frühen 1930er Jahre.
• Annäherung an die Arbeiten von Fernand Léger, Kasimir Malewitsch und Le Corbusier, die Baumeister aus der Pariser Künstlergruppe "Cercle et Carré" kannte.
PROVENIENZ: Sammlung Henri Gräff (vom Künstler 1933 als Geschenk).
Privatsammlung Berlin (vom Vorgenannten erworben, Sotheby's, 30.5.1991).
AUSSTELLUNG: Vision und Formgesetz, Galerie Ferdinand Möller, Berlin, September 1930.
Willi Baumeister, Galerie Editions Bonaparte, Paris, 5.-23.4.1930.
LITERATUR: Peter Beye/ Felicitas Baumeister, Willi Baumeister. Werkkatalog der Gemälde, Bd. II, Ostfildern 2002, WVZ-Nr. 471 (m. Abb.).
Das Neue Frankfurt, 4. Jg. 1930, Heft 11, S. 239 (m. Abb.).
Sotheby's, Berlin, Deutsche Kunst des 20. Jahrhunderts, 30.5.1991, Los 41 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.59 h +/- 20 Min.
Die vorliegende Arbeit ist ein Fragment des großen Ölgemäldes "Badende", das im Jahr 1930 entstand und zu der Gruppe "Figur" oder "Akt unter der Dusche" zählt, jedoch nicht mehr existiert. Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 und der darauffolgenden Entlassung Baumeisters aus seiner Lehrtätigkeit an der Städelschule in Frankfurt zerstört dieser das Gemälde. Aus einem Brief des ehemaligen Baumeister-Schülers in Frankfurt Henri Gräff an Felicitas Baumeister, die Tochter des Künstlers, vom 22. Oktober 1990 (Brief im Archiv Baumeister) geht hervor, dass Baumeister das Gemälde kurz nach seiner Entlassung zerschnitten und die Fragmente Gräff auf dessen Bitte hin überlassen hat. [AW]
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Willi Baumeister
Badende vor roter Fläche (Fragment), 1930.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Willi Baumeister "Badende vor roter Fläche (Fragment)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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