480
Max Ernst
Réveille du jour (L'eclipse), 1962.
Mischtechnik. Öl und Gouache auf Papier
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Réveille du jour (L'eclipse). 1962.
Mischtechnik. Öl und Gouache auf Papier.
Rechts oben signiert. Auf Papier auf Harfaserplatte aufgezogen. 21 x 16,5 cm (8,2 x 6,4 in), Blattgroß.
• Eindrucksvolles Zeugnis von Ernsts anhaltender technischer Experimentierfreude.
• Der Übergang von Nacht zum Tag ist die Zeit des Traumes.
• Max Ernst erzeugt das Magisch-Irreale durch seine besonderen Finessen der Maltechnik.
• Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Museen, u. a. dem Museum of Modern Art, New York, dem Centre Pompidou, Paris, und der Tate Collection, London.
PROVENIENZ: Galerie Lucie Weill, Paris.
Timothy Baum, New York.
Privatsammlung Europa.
Privatsammlung Norddeutschland
Privatsammlung Schweiz (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Two Surrealist Wise Men as Seen at Christmastime. Max Ernst and Joan Miró, prints and drawings, Dez. 1968, Kovler Gallery, Chicago, Nr. 9.
LITERATUR: Werner Spiess/Sigrid und Günter Metken, Max Ernst Œuvre-Katalog: Werke 1954-1963, Houston/Köln 1998, WVZ-Nr. 3617, S. 295 (m. Abb.).
Sotheby's Parke Bernet, New York, 23.10.1974, Los 165.
Christie's East, New York, 11.5.1989, Los 172.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.19 h +/- 20 Min.
Mischtechnik. Öl und Gouache auf Papier.
Rechts oben signiert. Auf Papier auf Harfaserplatte aufgezogen. 21 x 16,5 cm (8,2 x 6,4 in), Blattgroß.
• Eindrucksvolles Zeugnis von Ernsts anhaltender technischer Experimentierfreude.
• Der Übergang von Nacht zum Tag ist die Zeit des Traumes.
• Max Ernst erzeugt das Magisch-Irreale durch seine besonderen Finessen der Maltechnik.
• Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Museen, u. a. dem Museum of Modern Art, New York, dem Centre Pompidou, Paris, und der Tate Collection, London.
PROVENIENZ: Galerie Lucie Weill, Paris.
Timothy Baum, New York.
Privatsammlung Europa.
Privatsammlung Norddeutschland
Privatsammlung Schweiz (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Two Surrealist Wise Men as Seen at Christmastime. Max Ernst and Joan Miró, prints and drawings, Dez. 1968, Kovler Gallery, Chicago, Nr. 9.
LITERATUR: Werner Spiess/Sigrid und Günter Metken, Max Ernst Œuvre-Katalog: Werke 1954-1963, Houston/Köln 1998, WVZ-Nr. 3617, S. 295 (m. Abb.).
Sotheby's Parke Bernet, New York, 23.10.1974, Los 165.
Christie's East, New York, 11.5.1989, Los 172.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.19 h +/- 20 Min.
Die Suche und Entwicklung neuer Techniken ist dem Œuvre von Max Ernst immanent. Er spielt mit Übermalungen, Collagen, Frottagen, Grattagen. Auch das Abklatschverfahren verhilft ihm zur Verfremdung des Alltäglichen und der irritierenden Inszenierung des Unerklärlichen. Hier perlen die dunklen Pinselstriche vor einem hell aufsteigenden Grund ab. Max Ernst imaginiert die Stimmung des aufgehenden Tages, wenn der Vorhang der Nach gelüftet wird. Es ist die Zeit der Träume und des Ausdrucks des Unterbewussten. [EH]
480
Max Ernst
Réveille du jour (L'eclipse), 1962.
Mischtechnik. Öl und Gouache auf Papier
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Max Ernst "Réveille du jour (L'eclipse)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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