Auktion: 545 / Evening Sale am 08.12.2023 in München Lot 16

 

16
Emil Nolde
Marschlandschaft und Bauerngehöft bei Sonnenuntergang, 1935/1940.
Aquarell und Tempera
Schätzpreis: € 90.000 - 120.000
+
Marschlandschaft und Bauerngehöft bei Sonnenuntergang. 1935/1940.
Aquarell und Tempera.
Rechts unten signiert. Auf Japan. 33,5 x 46,5 cm (13,1 x 18,3 in), blattgroß.

• Besonders stimmungsvolles Wetterszenario in typischer Nolde-Manier.
• Der satte Farbauftrag lässt die Sonne wie einen Feuerball über dem weiten Land glühen.
• Im Aquarell findet Nolde eine Technik, die seiner Auffassung vom Wesen der Malerei entspricht und das Erlebnis der Natur unmittelbar in Form und Farbe umsetzt
.

Mit einer Fotoexpertise von Dr. Manfred Reuther, damals Direktor der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde, vom 20. April 2011.

PROVENIENZ: Kleemann Galleries, New York.
Privatsammlung Deutschland (Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre beim Vorgenannten erworben).
Galerie Thomas, München.
Privatsammlung Süddeutschland.

"Unsere Landschaft ist bescheiden, allem Berauschenden, Üppigen fern, das wissen wir, aber sie gibt dem intimen Beobachter für seine Liebe zu ihr unendlich viel an stiller, inniger Schönheit, an herber Größe und auch an stürmisch wildem Leben."
Emil Nolde, Reisen, Ächtung, Befreiung: 1919-1946, Köln 1978, S. 9

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 17.30 h +/- 20 Min.

Dieses Land zwischen den Meeren ist genug für ein ganzes Künstlerleben. Ein Leben mit der Natur, geprägt vom Wechsel der Jahreszeiten und dem Lauf des Tages. Es ist die Landschaft von Noldes Kindheit, wo er sich auch mit seiner Frau Ada niederlässt. 1902 heiratet das junge Paar, lebt in Berlin und auf Alsen. 1916 ziehen sie in ein Bauernhaus in Utenwarf in die Nähe der Nordseeküste. Umfassende landschaftliche Umgestaltungen wie der Bau von Deichen und Entwässerungsanlagen vertreibt die Noldes von dort. 1926 erwerben sie die Warft Seebüll. Dieser Fleck Erde entspricht seinen Vorstellungen einer naturnahen Landschaft mit vielen Vögeln und mit Schilfbeständen. Eine Entscheidung aus dem Herz heraus: "Auf langen Fußwanderungen und Fahrten längs der schleswigholsteinischen Westküste und um Hamburg herum hatten wir nach einem Haus oder Platz gesucht. Wir fanden nichts. […] Erst als wir gelegentlich eines Nachmittags auf der hohen, leeren Warft, die auf Peter Jensens Gemarkung lag, staunend standen, als ein junges Pferd um uns herumgaloppiert tollte und die Himmelswolken, über dem Wasser schwebend sich spiegelten, so herrlich waren, da schauten wir uns beide verstehend an, und meine Ada sagte: 'Hier ist unser Platz!'. Ich stimmte ihr zu, und mit wenigen Worten kauften wir die Warft." (zit. nach: Emil Nolde, Reisen, Ächtung, Befreiung, 1978, S. 80/81).

Im Sinne der Romantik fühlt Nolde die Natur. Er bildet also nicht nur die äußere Gestalt von Landschaft, Blumen und Himmel ab, sondern er findet den Empfindungen entsprechende Farbtöne, die diese Empfindungen beim Betrachten wieder auslösen. So wie die Musik spricht die Farbe unmittelbar zum Gemüt. Auf diese Kraft und Fähigkeit der Farben verlässt er sich immer stärker im Laufe seines künstlerischen Schaffens, sie werden zum eigentlichen Medium seiner künstlerischen Identität. Der an sich kargen Landschaft des Nordens, die stets einer wechselnden Beleuchtung ausgesetzt ist, gewinnt Nolde jene stimmungsgeladenen Werke ab, die einen Großteil seines gesamten bildnerischen Schaffens ausmachen. Der hohe Himmel über einer Ebene, in der jede Erhebung zum Ereignis wird, ist in seiner wolkenreichen Vielgestalt das Kernmotiv fast aller dieser Arbeiten. Die Dramatik des Himmels bestimmt die Dramatik der gesamten Bildaussage. An ihr lässt sich die hohe künstlerische Einfühlungsgabe Noldes ermessen, die er seiner Heimatlandschaft entgegenbringt. Wechselnde Tages- und Wetterstimmungen – wie hier ein besonders glühender Sonnenuntergang – sind die Grundtonart aller dieser friesischen Landschaftskompositionen, die sich selbst in ihrer scheinbaren Wiederholung der Sujets nie im platten Naturalismus erschöpfen. Das verschafft seinen farbintensiven Aquarellen einen großen Kreis von Bewunderern und sie wirken in ihrer Singularität bis in die Kunst der Gegenwartsmoderne. [SM]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Marschlandschaft und Bauerngehöft bei Sonnenuntergang"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.