116
Adolf Richard Fleischmann
Ohne Titel, 1950.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Ohne Titel. 1950er Jahre.
Öl auf Leinwand.
Nicht bei Wedewer. Nicht bei Fischer. Rechts unten signiert. Verso handschriftlich bezeichnet. 100 x 80 cm (39,3 x 31,4 in).
[SM].
• Die flirrenden Kompositionen der 1950er Jahre zählen zu den gefragtesten Arbeiten des Künstlers
• Subtiler Einsatz von Farbe in meditativer Formenkonstruktion.
• Adolf Fleischmann gilt als Vorreiter der Op-Art.
• Studium unter Adolf Hölzel an der Stuttgarter Kunstakademie .
Wir danken Herrn Dr. Alfred M. Fischer, Ainring, für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.21 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Nicht bei Wedewer. Nicht bei Fischer. Rechts unten signiert. Verso handschriftlich bezeichnet. 100 x 80 cm (39,3 x 31,4 in).
[SM].
• Die flirrenden Kompositionen der 1950er Jahre zählen zu den gefragtesten Arbeiten des Künstlers
• Subtiler Einsatz von Farbe in meditativer Formenkonstruktion.
• Adolf Fleischmann gilt als Vorreiter der Op-Art.
• Studium unter Adolf Hölzel an der Stuttgarter Kunstakademie .
Wir danken Herrn Dr. Alfred M. Fischer, Ainring, für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.21 h +/- 20 Min.
Fleischmanns abstrakte Arbeiten haben zwei Komponenten. Da ist zum einen die klare farbige Struktur einer Fläche und zum anderen eine indifferente, fast mystische Aussage im losen Zusammenspiel der aufgelösten Farbformen zueinander. Fast könnte man von einem konstruktiven Divisionismus sprechen, wollte man Fleischmanns Werk nur unter dem rein optischen Aspekt sehen. Doch da war und ist mehr. Fleischmann ist ein Romantiker unter den konstruktiven Abstrakten. Was andere in gestischem Schwung zum Ausdruck bringen, gelingt dem Künstler allein durch den subtilen Einsatz der Farbe. Trotz aller scheinbarer Konstruktion überwiegt doch ein meditatives Element. Es gibt der Komposition die Möglichkeit, über alle formalen Aspekte hinweg tiefer in das Bewusstsein des Betrachters zu dringen.
116
Adolf Richard Fleischmann
Ohne Titel, 1950.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Adolf Richard Fleischmann "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

Ihre Lieblingskünstler im Blick!
- Neue Angebote sofort per E-Mail erhalten
- Exklusive Informationen zu kommenden Auktionen und Veranstaltungen
- Kostenlos und unverbindlich