Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 123

 

123
Serge Poliakoff
Composition bleue et orange, Um 1963.
Gouache
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Composition bleue et orange. Um 1963.
Gouache.
Rechts unten signiert. Auf blau-grauem Papier. 62,4 x 47,4 cm (24,5 x 18,6 in), Blattgröße. [JS].

• Kraftvolle Komposition aus der besten Schaffenszeit.
• Oszillierende Farbigkeit von besonderer Strahlkraft und Tiefe durch den mehrschichtigen, duktusgetragenen Farbauftrag.
• Seltene, lediglich aus dem Gegensatz von zwei Farbtönen aufgebaute Komposition.
• Von besonderer Spannung und Dynamik aufgrund der scheinbar von oben und unten aufeinander zustrebenden, leuchtend-blauen Formen.
• Seit fast 40 Jahren Teil einer süddeutschen Privatsammlung.
• 1962 ist Poliakoff mit einem eigenen Saal auf der Biennale von Venedig vertreten.
• Gemälde dieser Werkphase befinden sich in bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, und in der Tate Modern, London
.

PROVENIENZ: Galerie Stangl, München (mit dem Stempel verso).
Privatsammlung Süddeutschland (seit 1985, vom Vorgenannten erworben).

"Viele Leute sagen, dass es in der abstrakten Malerei nichts zu sehen gibt. Wenn es nach mir ginge, könnte ich dreimal länger leben und doch nicht alles, was ich sehe, gesagt haben."

Serge Poliakoff, zit. nach: Künstler. Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, Ausgabe 31, Heft 21, III 1995, S. 2.

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.30 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Serge Poliakoff "Composition bleue et orange"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.