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216
Bernhard Heiliger
Sonnenblatt I, 1968.
Bronze, teilweise poliert und teilweise braun p...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Sonnenblatt I. 1968.
Bronze, teilweise poliert und teilweise braun patiniert.
Auf der Plinthe mit der Signatur. Eines von 7 im Werkverzeichnis genannten Exemplaren. 75 x 62 x 30 cm (29,5 x 24,4 x 11,8 in).
Gegossen bei H.Noack, Berlin (rückseitig an der Plinthe mit dem Gießerstempel).
• "Sonnenblatt" verdichtet das Bewegungsmotiv in klaren Formen und belebt durch das strahlende Leuchten der polierten Fläche im Spiel mit der Rauheit der Gegenseite.
• Bernhard Heiliger ist einer der einflussreichsten Erneuerer der deutschen Bildhauerkunst.
• 1960 beginnt sich das Volumen seiner Bronzen vom Boden zu lösen und schwebend den Raum zu erfassen.
• Ein weiteres Exemplar befindet sich in der Königlichen Sammlung, Huis den Bosch, Den Haag.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (1969 vom Künstler erworben).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (2005, Galerie Thomas).
AUSSTELLUNG: Bernhard Heiliger. 19 neue Sculpturen, Galerie Günther Franke, München, 3.4.- Ende August 1970, Kat.-Nr. 7 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger, Gallerie Il Canale, Venedig, 11.-31.7.1970, Kat.-Nr. 7 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger. 19 neue Skulpturen, Galerie Hella Nebelung, Düsseldorf, 7.9.-20.10.1971, Kat.-Nr. 7 (Abb. auf dem Titel) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger, Galerie Commeter, Hamburg, Okt./Nov. 1971, Kat.-Nr. 7 (Farbabb. auf dem Titel des Faltblattes) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger. Neue Skulpturen und Zeichnungen, Galerie Bremer, Berlin, 12.3.-30.4.1973, Kat.-Nr. 1 (Abb. auf dem Titel) (wohl anderes Exemplar).
LITERATUR: Marc Wellmann, Bernhard Heiliger 1915-1995. Monographie und Werkverzeichnis, Künzelsau 2005, WVZ-Nr. 313.
- -
Siegfried Salzmann, Lothar Romain, Bernhard Heiliger, Frankfurt a. Main/Berlin 1989, S. 82, Abb. 47 (anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.34 h +/- 20 Min.
Bronze, teilweise poliert und teilweise braun patiniert.
Auf der Plinthe mit der Signatur. Eines von 7 im Werkverzeichnis genannten Exemplaren. 75 x 62 x 30 cm (29,5 x 24,4 x 11,8 in).
Gegossen bei H.Noack, Berlin (rückseitig an der Plinthe mit dem Gießerstempel).
• "Sonnenblatt" verdichtet das Bewegungsmotiv in klaren Formen und belebt durch das strahlende Leuchten der polierten Fläche im Spiel mit der Rauheit der Gegenseite.
• Bernhard Heiliger ist einer der einflussreichsten Erneuerer der deutschen Bildhauerkunst.
• 1960 beginnt sich das Volumen seiner Bronzen vom Boden zu lösen und schwebend den Raum zu erfassen.
• Ein weiteres Exemplar befindet sich in der Königlichen Sammlung, Huis den Bosch, Den Haag.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (1969 vom Künstler erworben).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (2005, Galerie Thomas).
AUSSTELLUNG: Bernhard Heiliger. 19 neue Sculpturen, Galerie Günther Franke, München, 3.4.- Ende August 1970, Kat.-Nr. 7 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger, Gallerie Il Canale, Venedig, 11.-31.7.1970, Kat.-Nr. 7 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger. 19 neue Skulpturen, Galerie Hella Nebelung, Düsseldorf, 7.9.-20.10.1971, Kat.-Nr. 7 (Abb. auf dem Titel) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger, Galerie Commeter, Hamburg, Okt./Nov. 1971, Kat.-Nr. 7 (Farbabb. auf dem Titel des Faltblattes) (wohl anderes Exemplar).
Bernhard Heiliger. Neue Skulpturen und Zeichnungen, Galerie Bremer, Berlin, 12.3.-30.4.1973, Kat.-Nr. 1 (Abb. auf dem Titel) (wohl anderes Exemplar).
LITERATUR: Marc Wellmann, Bernhard Heiliger 1915-1995. Monographie und Werkverzeichnis, Künzelsau 2005, WVZ-Nr. 313.
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Siegfried Salzmann, Lothar Romain, Bernhard Heiliger, Frankfurt a. Main/Berlin 1989, S. 82, Abb. 47 (anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.34 h +/- 20 Min.
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Bernhard Heiliger
Sonnenblatt I, 1968.
Bronze, teilweise poliert und teilweise braun p...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Bernhard Heiliger "Sonnenblatt I"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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