Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 151

 

151
Hans Purrmann
Liegender Akt, 1940.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Liegender Akt. 1940.
Öl auf Leinwand.
Unten mittig signiert. 38,5 x 46 cm (15,1 x 18,1 in). [CH].

Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.

• Im Aufeinandertreffen der geschwungenen Linien des weiblichen Körpers, dessen ornamental-verspielter Umgebung und des so malerischen Duktus schafft Purrmann eine besonders einnehmende, sinnliche Komposition.
• Unter Einfluss von Cézanne und Modigliani entsteht die Aktdarstellung während Purrmanns langjährigem Aufenthalt in Florenz, wo er seit 1935 die Verwaltung der Deutschen Künstlerstiftung Villa Romana leitet.
• Weibliche Aktdarstellungen des Künstlers aus den 1930er und 1940er Jahren befinden sich u. a. auch in den Sammlungen der Pfalzgalerie Kaiserslautern, des Saarland Museums, der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, Saarbrücken, und des Sprengel Museums, Hannover
.

Das Werk ist unter der Nummer 943 im Hans Purrmann Archiv verzeichnet.

PROVENIENZ: Wohl Privatsammlung Schweiz.
Sammlung Dr. Max Niedermayer (1905-1968), Wiesbaden.
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1978 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

LITERATUR: Christian Lenz, Felix Billeter, Hans Purrmann. Die Gemälde II. 1935-1966. Werkverzeichnis, München 2004, S. 74, WVZ-Nr. 1940/27 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.08 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Purrmann "Liegender Akt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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