181
Andy Warhol
Black Bean (aus der Serie "Campbell's Soup II"), 1968.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Black Bean (aus der Serie "Campbell's Soup II"). 1968.
Farbserigrafie.
Verso signiert und mit der gestempelten Nummerierung. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf glattem Offsetpapier. 89 x 58,5 cm (35 x 23 in), Blattgröße.
Gedruckt von Salvatore Silkscreen Co., Inc., New York. Herausgegeben von Factory Additions, New York.
Blatt 1 aus dem Portfolio "Campbell's Soup II". [EH].
• Die "Campbell's Soup Cans" von Andy Warhol sind der Inbegriff der Pop-Art.
• Herausgegeben von Factory Additions, dem von Andy Warhol gegründeten Verlag.
• Andy Warhol legitimiert als der erste Künstler des 20. Jahrhunderts den Siebdruck als Ausdrucksform der bildenden Kunst.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.44.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.48 h +/- 20 Min.
Farbserigrafie.
Verso signiert und mit der gestempelten Nummerierung. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf glattem Offsetpapier. 89 x 58,5 cm (35 x 23 in), Blattgröße.
Gedruckt von Salvatore Silkscreen Co., Inc., New York. Herausgegeben von Factory Additions, New York.
Blatt 1 aus dem Portfolio "Campbell's Soup II". [EH].
• Die "Campbell's Soup Cans" von Andy Warhol sind der Inbegriff der Pop-Art.
• Herausgegeben von Factory Additions, dem von Andy Warhol gegründeten Verlag.
• Andy Warhol legitimiert als der erste Künstler des 20. Jahrhunderts den Siebdruck als Ausdrucksform der bildenden Kunst.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.44.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.48 h +/- 20 Min.
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Andy Warhol
Black Bean (aus der Serie "Campbell's Soup II"), 1968.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Black Bean (aus der Serie "Campbell's Soup II")"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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