221
Friedrich Meckseper
Nature morte, 1987.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Nature morte. 1987.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. 120 x 150 cm (47,2 x 59 in). [AW].
• Diese rätselhafte und geheimnisvolle Bildzusammenstellung gibt Meckseper in für ihn typisch präziser technischer Malweise wieder.
• Aus hintergründig erdachten Gegenständen konstruiert er wagemutige, stilllebenartige Kompositionen.
• Mecksepers technisches Interesse zeigt sich neben der Leinwand auch in der Konstruktion eines Dampfboots.
• Das skulpturale Pendant mit ähnlicher Komposition wird als Los 224 angeboten.
PROVENIENZ: Galerie Schmücking, Braunschweig/Basel.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: Meckseper: aus der Sammlung Großhaus, Städtisches Museum, Braunschweig, 24.2.-14.4.1991, S. 183f. (m. Abb.).
Lieblingsbilder aus der Sammlung Großhaus, Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schloss Gottorf, Schleswig, 28.4.2013-12.1.2014, S. 121 (m. Abb.).
LITERATUR: Meckseper. Bilder, Radierungen, Zeichnungen, Collagen und Objekte aus der Sammlung Großhaus, Heidelberg 2001, S. 63 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.41 h +/- 20 Min.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. 120 x 150 cm (47,2 x 59 in). [AW].
• Diese rätselhafte und geheimnisvolle Bildzusammenstellung gibt Meckseper in für ihn typisch präziser technischer Malweise wieder.
• Aus hintergründig erdachten Gegenständen konstruiert er wagemutige, stilllebenartige Kompositionen.
• Mecksepers technisches Interesse zeigt sich neben der Leinwand auch in der Konstruktion eines Dampfboots.
• Das skulpturale Pendant mit ähnlicher Komposition wird als Los 224 angeboten.
PROVENIENZ: Galerie Schmücking, Braunschweig/Basel.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: Meckseper: aus der Sammlung Großhaus, Städtisches Museum, Braunschweig, 24.2.-14.4.1991, S. 183f. (m. Abb.).
Lieblingsbilder aus der Sammlung Großhaus, Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schloss Gottorf, Schleswig, 28.4.2013-12.1.2014, S. 121 (m. Abb.).
LITERATUR: Meckseper. Bilder, Radierungen, Zeichnungen, Collagen und Objekte aus der Sammlung Großhaus, Heidelberg 2001, S. 63 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.41 h +/- 20 Min.
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Friedrich Meckseper
Nature morte, 1987.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Friedrich Meckseper "Nature morte"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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