Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 171

 

171
Wolfgang Mattheuer
Nach der Party, 1968.
Öl auf Hartfaserplatte
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Wolfgang Mattheuer
1927 - 2004

Nach der Party. 1968.
Öl auf Hartfaserplatte.
Rechts unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt (in zwei Farben). 75,3 x 62,3 cm (29,6 x 24,5 in).

Weitere Werke aus der Sammlung Prof. Dr. Manfred Pohlen und Dr. Margarethe Bautz-Holzherr, Marburg, kommen vom 15. Januar bis 15. Februar 2026 in einem besonderen Online Sale zum Aufruf. Der gesamte Erlös kommt der Pohlen-Bautz-Holzherr-Stiftung zugute. [CH].

• Auf einer vielschichtigen erzählerischen Ebene spielt Mattheuer mit Licht und Schatten, Farben, Formen und Perspektive.
• Ein Jahr zuvor verarbeitet der Künstler das Motiv auch in einem gleichnamigen Holzschnitt (Gleisberg/Seyde 147 IV + Koch/Grimm 188-3).
• Mitte der 1960er Jahre gelingt Mattheuer der institutionelle Durchbruch: Als erstes Museum erwirbt die Staatliche Galerie Moritzburg in Halle 1965 ein Werk des Künstlers.
• Mattheuer gilt seit jeher als einer der Hauptvertreter der Leipziger Schule
.

PROVENIENZ: Sammlung Prof. Dr. Manfred Pohlen und Dr. Margarethe Bautz-Holzherr, Marburg.

LITERATUR: Stefanie Michels (Hrsg.), Wolfgang Mattheuer. Bilder als Botschaft. Werkverzeichnis der Gemälde 1950-2003, Leipzig/Frankfurt a. Main/Berlin 2017, S. 152, WVZ-Nr. G 68/3 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.34 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Wolfgang Mattheuer "Nach der Party"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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