Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 276

 

276
Rolf Nesch
Hochbahn Rödingsmarkt, 1932.
Metalldruck
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Hochbahn Rödingsmarkt. 1932.
Metalldruck.
Signiert, betitelt sowie bezeichnet mit "Selbstdruck". Eines von mindestens 8 Exemplaren. Auf festem, bräunlichem Velin. 44,9 x 59,2 cm (17,6 x 23,3 in). Papier: 49,8 x 64,7 cm (19,6 x 25,4 in).
Aus der Folge "Hamburger Brücken", welche im Oktober 1932 erstmals in der Galerie Commeter in Hamburg ausgestellt wurde. [AW].

• Rolf Nesch lässt sich 1929 in Hamburg nieder und wird 1933 durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten zur Emigration nach Norwegen gezwungen.
• Die Folge "Hamburger Brücken" gilt als ein Schlüsselwerk innerhalb Neschs technisch innovativem druckgrafischen Schaffen, da er hier erstmals seine neu entwickelte Technik des Metalldrucks einsetzt.
• Erstmals wird eine Arbeit aus dieser Auflage auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Andere Abzüge dieser Arbeit befinden sich u. a. in der Kunsthalle Bremen, im British Museum, London, und im Los Angeles County Museum of Art.
• Im Herbst 2025 findet die große Ausstellung "Prägungen und Entfaltungen" mit u. a. druckgrafischen Arbeiten Rolf Neschs im Kunstmuseum Stuttgart statt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg (wohl in den 1950er Jahren direkt vom Künstler erworben).
Seither in Familienbesitz.

LITERATUR: Sidsel Helliesen, Bodil Sørensen, Rolf Nesch. The Complete Graphic Works, Mailand 2009, WVZ-Nr. 456.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.54 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rolf Nesch "Hochbahn Rödingsmarkt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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