Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 266

 

266
Karl Hofer
Mädchenkopf, 1947.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Karl Hofer
1878 - 1955

Mädchenkopf. 1947.
Öl auf Leinwand.
Wohlert 1990. Rechts unten monogrammiert und datiert. 40 x 29,5 cm (15,7 x 11,6 in). [AW].

• Hofers einzigartig entrückte Frauenbildnisse gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers.
• Von fein abgestimmtem und delikatem Kolorit im typisch reduzierten Stil Karl Hofers.
• Besonders in den kleinen Formaten zeigt sich Hofers überragendes Talent der Menschengestaltung.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com)
.

PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers (Nachlass-Nr. 539 (auf dem Keilrahmen mit einem handschriftlich nummerierten Etikett), Wirnitzer-Liste Nr. 178).
Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: Sonderausstellung Carl Hofer, Märkisches Museum Witten, November 1950; Museum Bochum, Januar 1951; Museum Folkwang, Essen, Februar 1951; Städtisches Kunstmuseum Duisburg, April 1951; Kunstverein Braunschweig, Mai 1951, wohl Kat.-Nr. 53.
Karl Hofer. Vom Entwurf zum Bild, Baukunst, Köln, 31.8.-20.10.1984, Kat.-Nr. 16 ("Frauenkopf nach links").

LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 1990 (m. SW-Abb.).
- -
Galerie Rosenbach, Hannover (Hrsg.), Bilder, Graphik, Bücher: ausgewählte Kunst aus zwei Jahrhunderten, Kat. 18, Hannover 1985, Kat.-Nr. 57, S. 31 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.41 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Mädchenkopf"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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