331
Gerhard Richter
17.11.88, 1988.
Öl auf Farbfotografie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Gerhard Richter
1932
17.11.88. 1988.
Öl auf Farbfotografie.
Unten mittig signiert und datiert/betitelt "17.11.88" sowie verso handschriftlich mit einer Richtungsangabe bezeichnet. Auf der Rahmenrückwand erneut signiert und datiert, betitelt sowie bezeichnet. Auf Fotopapier. 15 x 10,1 cm (5,9 x 3,9 in).
[AR].
• Eine der frühen Arbeiten aus der Werkgruppe der übermalten Fotografien.
• Virtuose Verschmelzung zweier künstlerischer Medien, von Fotografie und abstrakter Malerei.
• 1986 entstehen die ersten Fotoübermalungen, die sich größtenteils in Privatbesitz befinden.
• Erst 20 Jahre später, im Jahr 2008/09, wird die Werkgruppe erstmals im Museum Morsbroich in Leverkusen der Öffentlichkeit präsentiert.
Die vorliegende Arbeit ist im Online-Katalog der übermalten Fotografien verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 18.08 h +/- 20 Min.
1932
17.11.88. 1988.
Öl auf Farbfotografie.
Unten mittig signiert und datiert/betitelt "17.11.88" sowie verso handschriftlich mit einer Richtungsangabe bezeichnet. Auf der Rahmenrückwand erneut signiert und datiert, betitelt sowie bezeichnet. Auf Fotopapier. 15 x 10,1 cm (5,9 x 3,9 in).
[AR].
• Eine der frühen Arbeiten aus der Werkgruppe der übermalten Fotografien.
• Virtuose Verschmelzung zweier künstlerischer Medien, von Fotografie und abstrakter Malerei.
• 1986 entstehen die ersten Fotoübermalungen, die sich größtenteils in Privatbesitz befinden.
• Erst 20 Jahre später, im Jahr 2008/09, wird die Werkgruppe erstmals im Museum Morsbroich in Leverkusen der Öffentlichkeit präsentiert.
Die vorliegende Arbeit ist im Online-Katalog der übermalten Fotografien verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 18.08 h +/- 20 Min.
331
Gerhard Richter
17.11.88, 1988.
Öl auf Farbfotografie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Richter "17.11.88"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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Lot 331

