115
Rupprecht Geiger
OE 248, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Rupprecht Geiger
1908 - 2009
OE 248. 1957.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen erneut datiert und betitelt. 90 x 85 cm (35,4 x 33,4 in). [AW].
• Rot ist die für Geigers Œuvre bedeutendste Farbe.
• Farbe und ihre Vibration steigert der Künstler zu einer Bildarchitektur aus Farbformen und Farbtemperaturen.
• 2024 präsentiert die Pinakothek der Moderne in München Werke Rupprecht Geigers als Teil der Gruppenausstellung "ZEN 49".
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahren gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Privatsammlung Essen (direkt vom Künstler in den 1960er Jahren erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 194 (m. Farbabb. S. 84).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.20 h +/- 20 Min.
1908 - 2009
OE 248. 1957.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen erneut datiert und betitelt. 90 x 85 cm (35,4 x 33,4 in). [AW].
• Rot ist die für Geigers Œuvre bedeutendste Farbe.
• Farbe und ihre Vibration steigert der Künstler zu einer Bildarchitektur aus Farbformen und Farbtemperaturen.
• 2024 präsentiert die Pinakothek der Moderne in München Werke Rupprecht Geigers als Teil der Gruppenausstellung "ZEN 49".
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahren gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Privatsammlung Essen (direkt vom Künstler in den 1960er Jahren erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 194 (m. Farbabb. S. 84).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.20 h +/- 20 Min.
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Rupprecht Geiger
OE 248, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "OE 248"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
info@kettererkunst.de
Louisa von Saucken / Undine Schleifer
Holstenwall 5
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 37 49 61-0
Fax: +49 (0)40 37 49 61-66
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10719 Berlin
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Cordula Lichtenberg
Gertrudenstraße 24-28
50667 Köln
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Hessen
Rheinland-Pfalz
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Wir informieren Sie rechtzeitig.



Lot 115
