Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 240

 

240
Gabriele Münter
Rote Kakteenblüte auf blauem Grund, 1926.
Öl auf Malpappe
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Gabriele Münter
1877 - 1962

Rote Kakteenblüte auf blauem Grund. 1926.
Öl auf Malpappe.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso mit Etiketten mit teils handschriftlichen, teils gestempelten Nummern "B95" und "1223". 45 x 33,3 cm (17,7 x 13,1 in).
[MH].

• Die Kombination aus der leuchtend roten Blüte und dem tiefblauen Hintergrund schafft einen starken Kontrast, der das Gemälde dynamisch und gleichzeitig beruhigend wirken lässt.
• Die Komposition zeigt Münters meisterhafte Beherrschung von Form und Farbe.
• Schon 1955 sind Werke der Künstlerin auf der ersten documenta in Kassel vertreten
.

PROVENIENZ: Nachlass der Künstlerin (verso mit dem Stempel).
Franz Resch, Gauting.
Privatsammlung Hessen (vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Isabelle Jansen (Hrsg.), Gabriele Münter 1877-1962. Malen ohne Umschweife, München 2018, S. 201 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.06 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gabriele Münter "Rote Kakteenblüte auf blauem Grund"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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