Rückseite
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316
Raymond Hains
Seita, 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier
Schätzpreis: € 30.000 - 50.000
Raymond Hains
1926 - 2005
Seita. 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier.
Auf der Innenseite des Holzaufstellers signiert, datiert und betitelt. Ca. 90,5 x 79,5 x 49 cm (35,6 x 31,2 x 19,2 in).
Die Tiefe variiert je nach Aufstellung des Objekts, beträgt jedoch mindestens 11 cm. [AR].
• Ikonisches, frühes Werk aus der berühmten Streichhölzer-Serie.
• Monumentalisierung eines Alltagsobjekts von einem der wichtigsten künstlerischen Pioniere des 20. Jahrhunderts.
• Vergleichbare Arbeiten dieser Werkserie mit den Titeln "Seifa" oder "Saffa" sind in internationalen Museumssammlungen vertreten, wie dem Museum of Modern Art, New York, dem museum moderner kunst, Wien, und dem Museum Ludwig, Köln.
PROVENIENZ: Galleria L'Elefante, Treviso.
Galerie Lara Vincy, Paris.
Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.48 h +/- 20 Min.
1926 - 2005
Seita. 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier.
Auf der Innenseite des Holzaufstellers signiert, datiert und betitelt. Ca. 90,5 x 79,5 x 49 cm (35,6 x 31,2 x 19,2 in).
Die Tiefe variiert je nach Aufstellung des Objekts, beträgt jedoch mindestens 11 cm. [AR].
• Ikonisches, frühes Werk aus der berühmten Streichhölzer-Serie.
• Monumentalisierung eines Alltagsobjekts von einem der wichtigsten künstlerischen Pioniere des 20. Jahrhunderts.
• Vergleichbare Arbeiten dieser Werkserie mit den Titeln "Seifa" oder "Saffa" sind in internationalen Museumssammlungen vertreten, wie dem Museum of Modern Art, New York, dem museum moderner kunst, Wien, und dem Museum Ludwig, Köln.
PROVENIENZ: Galleria L'Elefante, Treviso.
Galerie Lara Vincy, Paris.
Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.48 h +/- 20 Min.
316
Raymond Hains
Seita, 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier
Schätzpreis: € 30.000 - 50.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Raymond Hains "Seita"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 316 
