Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 252

 

252
Peter August Böckstiegel
Sonnenblumen mit Äpfeln und Maiskolben, 1938.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Peter August Böckstiegel
1889 - 1951

Sonnenblumen mit Äpfeln und Maiskolben. 1938.
Öl auf Leinwand.
Links oben signiert, datiert und bezeichnet mit "Arrode". 106 x 90 cm (41,7 x 35,4 in). [AW].

• Prächtiges Blumenstillleben in charakteristischer kräftig-leuchtender Farbigkeit.
• Ähnlich wie bei Vincent van Gogh zeugen auch Böckstiegels Sonnenblumen von großer Lebendigkeit und einem meisterhaften Licht-Farben-Spiel.
• P. A. Böckstiegel zählt zu den wichtigsten Vertretern des Expressionismus der zweiten Generation.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in renommierten Museen, u. a. im Stedelijk Museum, Amsterdam, in der Staatsgalerie Stuttgart und im Los Angeles County Museum of Art
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

LITERATUR: Jutta Hülsewig-Johnen, Vita von Wedel, Peter August Böckstiegel. Menschen und Landschaften. Monografie und Werkverzeichnis, Köln 1997, WVZ-Nr. 286 (m. Farbabb. S. 265).
P. A. Böckstiegel Freundeskreis (Hrsg.), David Riedel (Bearb.), Peter August Böckstiegel: Die Gemälde 1910-1951, München 2014, WVZ-Nr. 310 (m. Farbabb. S. 255).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.22 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld und Steuern zu Peter August Böckstiegel "Sonnenblumen mit Äpfeln und Maiskolben"
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.


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