151
Sigmar Polke
Ohne Titel, Um 1982.
Gouache, Aquarell und Bleistift
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
151
Sigmar Polke
Ohne Titel, Um 1982.
Gouache, Aquarell und Bleistift
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Sigmar Polke
1941 - 2010
Ohne Titel. Um 1982.
Gouache, Aquarell und Bleistift.
Rechts unten signiert. Auf Velin. 98,5 x 69,5 cm (38,7 x 27,3 in), Blattgröße. [KA].
• Großformatige, aussagekräftige Arbeit aus den für Sigmar Polkes künstlerische Entwicklung so wegweisenden 1980er-Jahren.
• Polke par exellence: ironische, vielschichtige Bildsprache mit erzählerischen Elementen und subtiler Gesellschaftssatire.
• Spannungsreiches Spiel von Macht, Beobachtung und Publikum in spontaner, gestischer Linienführung.
• In der Technik des für Polke typischen "Layerings".
• Die internationale Retrospektive "Alibis: Sigmar Polke 1963-2010" würdigt 2010 das Lebenswerk des Künstlers (Museum of Modern Art, New York; Tate Modern, London; und Museum Ludwig, Köln).
Wir danken Herrn Michael Trier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (seit den 1990er Jahren).
LITERATUR: Kunsthaus Lempertz, Köln, 667. Auktion, 14.6.1991, Los 1166 (m. ganzs. Farbabb.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.
1941 - 2010
Ohne Titel. Um 1982.
Gouache, Aquarell und Bleistift.
Rechts unten signiert. Auf Velin. 98,5 x 69,5 cm (38,7 x 27,3 in), Blattgröße. [KA].
• Großformatige, aussagekräftige Arbeit aus den für Sigmar Polkes künstlerische Entwicklung so wegweisenden 1980er-Jahren.
• Polke par exellence: ironische, vielschichtige Bildsprache mit erzählerischen Elementen und subtiler Gesellschaftssatire.
• Spannungsreiches Spiel von Macht, Beobachtung und Publikum in spontaner, gestischer Linienführung.
• In der Technik des für Polke typischen "Layerings".
• Die internationale Retrospektive "Alibis: Sigmar Polke 1963-2010" würdigt 2010 das Lebenswerk des Künstlers (Museum of Modern Art, New York; Tate Modern, London; und Museum Ludwig, Köln).
Wir danken Herrn Michael Trier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (seit den 1990er Jahren).
LITERATUR: Kunsthaus Lempertz, Köln, 667. Auktion, 14.6.1991, Los 1166 (m. ganzs. Farbabb.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sigmar Polke "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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