200
Jean Fautrier
Tête de fille, Um 1929.
Öl auf Leinwand auf Holz
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
200
Jean Fautrier
Tête de fille, Um 1929.
Öl auf Leinwand auf Holz
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Jean Fautrier
1898 - 1964
Tête de fille. Um 1929.
Öl auf Leinwand auf Holz.
Rechts oben signiert. 34,9 x 32,1 cm (13,7 x 12,6 in).
[MH].
• Fautrier gilt als Wegbereiter der Nachkriegsmalerei und beeinflusst maßgeblich Strömungen wie das Informel.
• Das klassische Porträt wird hier radikal reduziert: Die menschliche Gestalt erscheint fragmentiert, nahezu archaisch.
• Gemälde Fautriers befinden sich u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Museum of Modern Art, New York und der Nationalgalerie Berlin.
Mit einem Zertifikat von Dominique Fautrier, Sohn des Künstlers. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Sammlung Österreich (seit 2025, Abell Auction, Los Angeles, vom Vorgenannten).
LITERATUR: Abell Auction, Los Angeles, 27.9.2025, Los 195.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.13 h +/- 20 Min.
1898 - 1964
Tête de fille. Um 1929.
Öl auf Leinwand auf Holz.
Rechts oben signiert. 34,9 x 32,1 cm (13,7 x 12,6 in).
[MH].
• Fautrier gilt als Wegbereiter der Nachkriegsmalerei und beeinflusst maßgeblich Strömungen wie das Informel.
• Das klassische Porträt wird hier radikal reduziert: Die menschliche Gestalt erscheint fragmentiert, nahezu archaisch.
• Gemälde Fautriers befinden sich u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Museum of Modern Art, New York und der Nationalgalerie Berlin.
Mit einem Zertifikat von Dominique Fautrier, Sohn des Künstlers. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Sammlung Österreich (seit 2025, Abell Auction, Los Angeles, vom Vorgenannten).
LITERATUR: Abell Auction, Los Angeles, 27.9.2025, Los 195.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.13 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jean Fautrier "Tête de fille"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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