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182
Isa Genzken
Ohne Titel, 1999.
Serie von 32 Farbfotografien
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
182
Isa Genzken
Ohne Titel, 1999.
Serie von 32 Farbfotografien
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Isa Genzken
1948
Ohne Titel. 1999.
Serie von 32 Farbfotografien.
Verso jeweils signiert und datiert sowie mit der Exemplarnummer und der laufenden Nummer der Serie bezeichnet. Aus einer Auflage von 9 Exemplaren. Foto je 11 x 7,5 cm (4,3 x 2,9 in).
[AR].
• Aus einer kleinen Auflage von nur 9 Exemplaren.
• Im Dialog mit der Architektur: Isa Genzken reflektiert immer wieder kritisch die Beziehung zwischen ästhetischen Stilen und gesellschaftspolitischen Ideologien.
• Sie gilt als eine der wichtigsten und einflussreichsten lebenden Künstlerinnen.
• Zuletzt widmete die Neue Nationalgalerie in Berlin der Künstlerin zum 75. Geburtstag eine große Einzelausstellung.
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
Privatsammlung Hessen (2010 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.49 h +/- 20 Min.
1948
Ohne Titel. 1999.
Serie von 32 Farbfotografien.
Verso jeweils signiert und datiert sowie mit der Exemplarnummer und der laufenden Nummer der Serie bezeichnet. Aus einer Auflage von 9 Exemplaren. Foto je 11 x 7,5 cm (4,3 x 2,9 in).
[AR].
• Aus einer kleinen Auflage von nur 9 Exemplaren.
• Im Dialog mit der Architektur: Isa Genzken reflektiert immer wieder kritisch die Beziehung zwischen ästhetischen Stilen und gesellschaftspolitischen Ideologien.
• Sie gilt als eine der wichtigsten und einflussreichsten lebenden Künstlerinnen.
• Zuletzt widmete die Neue Nationalgalerie in Berlin der Künstlerin zum 75. Geburtstag eine große Einzelausstellung.
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
Privatsammlung Hessen (2010 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.49 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Isa Genzken "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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