154
Emil Nolde
Mutter mit Kind, Ca. 1925-1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
154
Emil Nolde
Mutter mit Kind, Ca. 1925-1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Emil Nolde
1867 - 1956
Mutter mit Kind. Ca. 1925-1930.
Aquarell.
Links unten signiert. Auf Bütten. 41,5 x 34,3 cm (16,3 x 13,5 in), blattgroß.
[MH].
• Emil Nolde – Meister der Aquarelltechnik.
• "Mutter und Kind": leuchtend, emotional und farbintensiv.
• Werke aus Noldes mittlerer Schaffensphase (1920er–1930er Jahre) sind besonders begehrt, da sie seine künstlerische Reife zeigen.
Mit einer schriftlichen Bestätigung der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde vom 9. Mai 2025 (in Kopie). Das Werk ist dort unter der Nummer "Fr.A.2139" registriert und wird in ein künftiges Werkverzeichnis der Aquarelle und Zeichnungen von Emil Nolde aufgenommen. Wir danken der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Dr. Max Stern.
Privatsammlung New York (durch Erbschaft).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.12 h +/- 20 Min.
1867 - 1956
Mutter mit Kind. Ca. 1925-1930.
Aquarell.
Links unten signiert. Auf Bütten. 41,5 x 34,3 cm (16,3 x 13,5 in), blattgroß.
[MH].
• Emil Nolde – Meister der Aquarelltechnik.
• "Mutter und Kind": leuchtend, emotional und farbintensiv.
• Werke aus Noldes mittlerer Schaffensphase (1920er–1930er Jahre) sind besonders begehrt, da sie seine künstlerische Reife zeigen.
Mit einer schriftlichen Bestätigung der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde vom 9. Mai 2025 (in Kopie). Das Werk ist dort unter der Nummer "Fr.A.2139" registriert und wird in ein künftiges Werkverzeichnis der Aquarelle und Zeichnungen von Emil Nolde aufgenommen. Wir danken der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Dr. Max Stern.
Privatsammlung New York (durch Erbschaft).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.12 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Mutter mit Kind"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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