233
Andy Warhol
Marilyn Monroe (Marilyn), 1967.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
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Andy Warhol
Marilyn Monroe (Marilyn), 1967.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
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Andy Warhol
1928 - 1987

Marilyn Monroe (Marilyn). 1967.
Farbserigrafie.
Verso signiert und bezeichnet "F". Artist proof außerhalb der Auflage von 250 Exemplaren. Auf leichtem Karton. 91,2 x 91,4 cm (35,9 x 35,9 in).
Gedruckt von Aetna Silkscreen Products, Inc., New York, und herausgegeben von Factory Additions, New York [JS].

• Pop-Art in Perfektion: aus Andy Warhols ikonischer Marilyn-Serie aus dem Jahr 1967.
• Wiederholung und Variation: Knallig bunt und in Serie gehört Warhols "Marilyn" zu den berühmtesten Porträts der Kunstgeschichte.
• Mythos Marilyn: legendäres Porträt des Hollywood-Stars, dessen Suizid in den 1960er Jahren ein internationales Medienspektakel auslöste.
• Das motivgleiche Siebdruck-Gemälde "Shot sage blue Marilyn" (1964) erzielte 2022 mit 160 Millionen Euro den Höchstzuschlag für ein Werk von Andy Warhol
.

PROVENIENZ: Martin Lawrence Galleries, New York (auf der Rahmenrückwand mit dem Etikett).
Privatsammlung Österreich (vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.27 (m. Abb., anderes Exemplar).

"Die Ausstrahlung der Warholschen Porträts ist so stark, daß wir uns heute an Marilyn Monroe in der Gestalt erinnern, die Warhol ihr verliehen hat. Das gilt auch für andere Porträts, am meisten aber für den Star der Stars, für Marilyn."
Carl Haenlein, in: Andy Warhol. Bilder 1961 bis 1981, Ausst.-Kat. Kestner-Gesellschaft Hannover, Hannover 1981, S. 8.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.57 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Marilyn Monroe (Marilyn)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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