225
Richard Oelze
Erinnerung an eine Ikone, 1960.
Öl auf Hartfaserplatte
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
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225
Richard Oelze
Erinnerung an eine Ikone, 1960.
Öl auf Hartfaserplatte
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
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Richard Oelze
1900 - 1980

Erinnerung an eine Ikone. 1960.
Öl auf Hartfaserplatte.
Verso signiert und datiert sowie handschriftlich auf dem Klebeband der Rahmung betitelt. Auf einem Etikett zusätzlich mit weiteren Werk- und Technikangaben handschriftlich bezeichnet. 19 x 24 cm (7,4 x 9,4 in).
[AR].

• Selten farbig-nuancierte und doch unverkennbare Arbeit des bedeutenden deutschen Surrealisten.
• Das Irrationale und Irreale, das nahezu zum Formlosen Verfremdete ist prägendes Element im Werk Richard Oelzes.
• Aus der für den Künstler sehr erfolgreichen Zeit um 1960: Teilnahme an der documenta II (1959) und documenta III (1964) in Kassel sowie 1968 an der Biennale in Venedig.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten
.

PROVENIENZ: Ellida Schargo von Alten, Posteholz.
Privatsammlung (1984 von Vorgenannter als Schenkung erhalten).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.46 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Richard Oelze "Erinnerung an eine Ikone"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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