123
Andy Warhol
Flowers, 1964.
Farboffsetlithografie
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Andy Warhol
Flowers, 1964.
Farboffsetlithografie
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Andy Warhol
1928 - 1987

Flowers. 1964.
Farboffsetlithografie.
Signiert und datiert. Aus einer Auflage von etwa 300 Exemplaren. Auf chamoisfarbenem Velin. 55,9 x 55,9 cm (22 x 22 in). Papier: 58,6 x 58,6 cm ( in).
Gedruckt von Total Color, New York, und herausgegeben von der Leo Castelli Gallery, New York, anlässlich der dortigen Ausstellung am 21. Dezember 1964. [CH].

• Neben seinen "Marilyn"-Prints gehören insbesondere Warhols "Flowers" zu den Ikonen der amerikanischen Pop-Art.
• Diesen Drucken vorausgehende Siebdruck-Gemälde entstehen 1964 für Warhols erste Einzelausstellung in der berühmten New Yorker Galerie Leo Castelli.
• Kreativer Impuls: Den Werken liegen Patricia Caulfields Fotografien von Hibiskusblüten aus der Zeitschrift "Modern Photography" zugrunde, die Warhol mit seinen charakteristischen künstlerischen Mitteln in legendäre Pop-Art-Motive verwandelt.
• Anlässlich dieser Ausstellung bei Leo Castelli werden 1964 Offsetlithografien der "Flowers" herausgegeben, wenige Jahre später erscheint dann das berühmte Siebdruck-Portfolio in einer Auflage von 250 Exemplaren
.

PROVENIENZ: Galerie Rolf Ricke, Kassel.
Privatsammlung Hessen (1988 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Hessen (vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. Il. 6 (m. Abb. eines anderen Exemplars).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.30 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Flowers"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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