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Robert Motherwell
Guardian #1, 1966.
Collage, Tinte, Acryl und Zeitungspapier auf Ka...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
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Robert Motherwell
Guardian #1, 1966.
Collage, Tinte, Acryl und Zeitungspapier auf Ka...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
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Robert Motherwell
1915 - 1991

Guardian #1. 1966.
Collage, Tinte, Acryl und Zeitungspapier auf Karton.
Rechts unten signiert und datiert. 55,9 x 35,6 cm (22 x 14 in), Blattgröße. [AW].

• Typische Collage aus Zeitungsausschnitten der renommierten britischen Zeitung "The Manchester Guardian Weekly".
• In den 1960er Jahren befindet sich Robert Motherwell auf dem Höhepunkt seiner künstlerischen Karriere.
• Neben u. a. Jackson Pollock, Willem de Kooning und Clifford Still ist er einer der wichtigsten Vertreter des Abstrakten Expressionismus.
• Collagen aus den 1960er Jahren befinden sich in renommierten Museen, u. a. in der Peggy Guggenheim Collection, Venedig, und im Museum of Modern Art, New York
.

PROVENIENZ: Atelier des Künstlers.
Sammlung Dr. und Mrs. Arnold B. Rubinstein, 1973.
Sammlung Robert Motherwell, ca. 1974.
Sammlung Edward und Victoria Jemerin, New York (1978 als Geschenk vom Künstler).
Nachlass Victoria Jemerin, New York 1983.
Sammlung William Doyle, New York.
Sammlung und Institution, Schweiz (wohl 2010 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Deutschland.
Sammlung Österreich (wohl vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Jack Flamm, Katy Rogers, Tim Clifford, Robert Motherwell Paintings and Collages: A Catalogue Raisonné 1941-1991. Collages and paintings on paper and paperboard, Bd. III, New Haven 2012, WVZ-Nr. C170 (m. Farbabb. S. 113).
- -
William Doyle, New York, Auktion 5.5.2010, Los 101 (m. Abb. S. 65).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.41 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Robert Motherwell "Guardian #1"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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