217
Fritz Koenig
Nächtlicher Ritt, 1986.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
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217
Fritz Koenig
Nächtlicher Ritt, 1986.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
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Fritz Koenig
1924 - 2017

Nächtlicher Ritt. 1986.
Bronze mit schwarz-brauner Patina.
An der linken Ferse mit dem eingeritzten Monogramm. Eines von 2 Bronze-Exemplaren. Höhe: 47 cm (18,5 in). Sockel: 1,5 x 23 x 8 cm (0,5 x 9 x 3,1 in).
Drei weitere Exemplare wurden in Eisen ausgeführt. [EH].

Fritz Koenig reduziert das reitende Paar auf eine abstrakte, existenzielle Symbolform.
• Das Reiten: ein sehr persönliches Motiv für Fritz Koenig, der auf dem Ganslberg bei Landshut ein eigenes Gestüt führte.
• In den 1980er Jahren konstruiert er Gestalten aus reduzierten, bisweilen gespaltenen Zylinderformen.
• Bronzen des Künstlers aus dieser Entstehungszeit befinden sich in weltweit bedeutenden Sammlungen, darunter das Museum of Modern Art und das Metropolitan Museum, New York, die Peggy Guggenheim Collection, Venedig, und die Pinakothek der Moderne, München
.

PROVENIENZ: Privatsammlung.

LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 892 (m. Abb. S. 892 (anderes Exemplar)).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.36 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Koenig "Nächtlicher Ritt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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