169
Nicholas Krushenick
Last One Out, 1969.
Acryl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 35.000
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169
Nicholas Krushenick
Last One Out, 1969.
Acryl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 35.000
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Nicholas Krushenick
1929 - 1999

Last One Out. 1969.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert "Apr 1969" und mit einem Richtungspfeil versehen. 229,5 x 191 cm (90,3 x 75,1 in). [KA].

• Knallige Pop-Energie: Krushenicks leuchtende Malerei vereint Hard-Edge-Präzision mit cartoonhafter Strahlkraft.
• Der Künstler gilt in den 1960er Jahren als wichtiger Wegbereiter der Pop-Art.
• Ein Jahr vor der Entstehung auf der documenta 4 in Kassel mit sechs Arbeiten vertreten.
• Gemälde Krushenicks befinden sich in renommierten Museumssammlungen, u. a. im Whitney Museum of American Art sowie im Metropolitan Museum of Art, New York
.

PROVENIENZ: Pace Gallery, New York (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Dunkelman Gallery, Toronto (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung Berlin (seit 1978).

LITERATUR: Sotheby Parke Bernet, New York, 17.4.1978.
Bernard Kerber, Bestände Onnasch, Berlin/Bremen, 1992, S. 143 (m. Farbabb.) u. S. 292.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Nicholas Krushenick "Last One Out"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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