102
Bernar Venet
Deux Arcs 233.5°, 1980.
Stahl mit Patina
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Bernar Venet
Deux Arcs 233.5°, 1980.
Stahl mit Patina
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Bernar Venet
1941

Deux Arcs 233.5°. 1980.
Stahl mit Patina.
Oben mittig sowie unten rechts mit dem eingestanzten Werktitel. Unikat. 93 x 84 x 20 cm (36,6 x 33 x 7,8 in). [KA].

• Unikat.
• Strenge Geometrie mit skulpturaler Wucht: In seinen Stahlbögen setzt sich Venet mit Aspekten von Raum, Zeit und Bewegung auseinander.
• Ab den 1980er Jahren entwickelt er seine weltberühmten monumentalen Stahlskulpturen auf der Basis von Kreisbogensegmenten und Ringformen.
• 1977 ist der Künstler auf der documenta 6 in Kassel vertreten sowie 1978 und 2009 auf der Biennale in Venedig.
• Venet ist international einer der meistausgestellten Skulpteure der Gegenwart mit öffentlichen Werken u. a. in Austin/Texas, Paris, Tokio, Genf und Toulouse
.

Die Arbeit ist im Archiv des Künstlers unter der Inventarnummer "bv80ss1" registriert.
Wir danken dem Studio Bernar Venet für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Scheffel, Bad Homburg.
Privatsammlung Hessen (2003 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Bernar Venet. Formeln des Irregulären, Kulturzentrum Englische Kirche, Bad Homburg, 5.9.-4.10.2003; Galerie Scheffel, Bad Homburg, 5.9.-27.10.2003 (m. Abb., S. 46-47).

"My sculptures are the story of their making and of the resistance of the metal. A test of strength and a struggle carried out between the steel bar and myself."
Bernar Venet, zit. nach: Ausst.-Kat. Bernar Venet au Champ-de-Mars, Paris, 1993, S. 39.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.02 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Bernar Venet "Deux Arcs 233.5°"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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