155
Andy Warhol
Details of Renaissance Paintings (Paolo Uccello, St. George and the Dragon, 1460), 1984.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
155
Andy Warhol
Details of Renaissance Paintings (Paolo Uccello, St. George and the Dragon, 1460), 1984.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Andy Warhol
1928 - 1987
Details of Renaissance Paintings (Paolo Uccello, St. George and the Dragon, 1460). 1984.
Farbserigrafie.
Signiert und nummeriert. Einer von 36 Trial Proofs. Auf festem Velin von Arches. 63,5 x 94 cm (25 x 37 in). Papier: 81,3 x 118,8 cm (32 x 46,7 in).
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York. Herausgegeben von der Edition Schellmann & Klüser, München/New York (verso mit dem Copyright-Stempel). [AW].
• Hommage an die Ikonen der Kunstgeschichte: Andy Warhol greift Bildmotive Alter Meister auf und verleiht ihnen durch leuchtende Farbkontraste und serielle Transformationen eine neue popkulturelle Präsenz.
• Als Vorlage für dieses Motiv dient Warhol das von Paolo Uccello stammende Gemälde "Saint George and the Dragon", das sich heute in der National Gallery in London befindet.
• Aufgrund der individuellen Farbgebung mit Unikatcharakter.
• Von September 2026 bis Januar 2027 findet eine große Einzelausstellung im Musée du Luxembourg in Paris statt.
PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. IIB. 324-327.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.13 h +/- 20 Min.
1928 - 1987
Details of Renaissance Paintings (Paolo Uccello, St. George and the Dragon, 1460). 1984.
Farbserigrafie.
Signiert und nummeriert. Einer von 36 Trial Proofs. Auf festem Velin von Arches. 63,5 x 94 cm (25 x 37 in). Papier: 81,3 x 118,8 cm (32 x 46,7 in).
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York. Herausgegeben von der Edition Schellmann & Klüser, München/New York (verso mit dem Copyright-Stempel). [AW].
• Hommage an die Ikonen der Kunstgeschichte: Andy Warhol greift Bildmotive Alter Meister auf und verleiht ihnen durch leuchtende Farbkontraste und serielle Transformationen eine neue popkulturelle Präsenz.
• Als Vorlage für dieses Motiv dient Warhol das von Paolo Uccello stammende Gemälde "Saint George and the Dragon", das sich heute in der National Gallery in London befindet.
• Aufgrund der individuellen Farbgebung mit Unikatcharakter.
• Von September 2026 bis Januar 2027 findet eine große Einzelausstellung im Musée du Luxembourg in Paris statt.
PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. IIB. 324-327.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.13 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Details of Renaissance Paintings (Paolo Uccello, St. George and the Dragon, 1460)"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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