279
Keith Haring
Pyramid, 1989.
Aluminium, eloxiert
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
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279
Keith Haring
Pyramid, 1989.
Aluminium, eloxiert
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
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Keith Haring
1958 - 1990

Pyramid. 1989.
Aluminium, eloxiert.
Verso mit dem eingravierten Namenszug des Künstlers, Datierung sowie Nummerierung und Editionsvermerk. Außerhalb der Auflage von 30 Exemplaren. 103,4 x 145 x 0,3 cm (40,7 x 57 x 0,1 in).
Hergestellt von Domberger, Stuttgart, und Aluplan GmbH, Korb/Stuttgart. Herausgegeben von Edition Schellmann, München/New York. [KA].

• Kurz vor seinem Tod entstandenes Werk in Harings berühmter Bildsprache, die zum Inbegriff der Pop-Art geworden ist.
• Haring zeigt ein kosmologisches Puzzle mit einer Gottheit, die auf der Spitze des Dreiecks thront, inspiriert von den alten ägyptischen Pharaonengräbern.
• Technisch außergewöhnlich gestaltete Edition mit interessanten Metalleffekten.
• Harings Werke befinden sich heute in bedeutenden Museumssammlungen, darunter das Museum of Modern Art, New York, das Stedelijk Museum, Amsterdam, die Albertina Wien und die Nakamura Keith Haring Collection, Japan
.

PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.

LITERATUR: Jörg Schellmann (Hrsg.), Forty Are Better Than One. Edition Schellmann 1969-2009, Ostfildern 2009, Kat.-Nr. 17, S. 146/147, m. Farbabb. (anderes Exemplar).

"All of the things that you make are a kind of quest for immortality. [..] They don’t depend on breathing, so they’ll last longer than any of us will. [..] it’s sort of extending your life to some degree."

Keith Haring, zit. nach: Daniel Drenger, Art and Life: An Interview with Keith Haring, in: Columbia Art Review, 1988, S. 49.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.58 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Keith Haring "Pyramid"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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