Rückseite
Weitere Abbildung
Weitere Abbildung
Weitere Abbildung
Weitere Abbildung
24
Fritz Koenig
Großes Bodenkreuz I, 1980.
Eisen, montiert
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
24
Fritz Koenig
Großes Bodenkreuz I, 1980.
Eisen, montiert
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Fritz Koenig
1924 - 2017
Großes Bodenkreuz I. 1980.
Eisen, montiert.
88,8 x 178,5 x 151 cm (34,9 x 70,2 x 59,4 in).
• Unikat.
• Radikale Formreduktion von monumentaler Wirkung.
• Seit den 1980er Jahren nehmen Themen wie Tod und Vergänglichkeit in Koenigs Schaffen einen besonderen Raum ein.
• 2018 in der umfassenden Retrospektive des Künstlers in Florenz gezeigt.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Skulpturen von Fritz Koenig befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Peggy Guggenheim Collection, Venedig, und die Pinakothek der Moderne, München.
PROVENIENZ: Fritz-und-Maria-Koenig-Stiftung, Landshut.
Privatsammlung (2010 vom Vorgenannten).
AUSSTELLUNG: Fritz Koenig 1924-2017. Die Retrospektive, Gallerie degli Uffizi, Galleria delle Statue e delle Pitture, Boboli-Garten, Florenz, 21.6.-7.10.2018, Kat.-Nr. 70 (m. ganzs. Farbabb., S. 421).
LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 710 (m. SW-Abb., S. 187).
Aufrufzeit: ca. 17.46 h +/- 20 Min.
1924 - 2017
Großes Bodenkreuz I. 1980.
Eisen, montiert.
88,8 x 178,5 x 151 cm (34,9 x 70,2 x 59,4 in).
• Unikat.
• Radikale Formreduktion von monumentaler Wirkung.
• Seit den 1980er Jahren nehmen Themen wie Tod und Vergänglichkeit in Koenigs Schaffen einen besonderen Raum ein.
• 2018 in der umfassenden Retrospektive des Künstlers in Florenz gezeigt.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Skulpturen von Fritz Koenig befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Peggy Guggenheim Collection, Venedig, und die Pinakothek der Moderne, München.
PROVENIENZ: Fritz-und-Maria-Koenig-Stiftung, Landshut.
Privatsammlung (2010 vom Vorgenannten).
AUSSTELLUNG: Fritz Koenig 1924-2017. Die Retrospektive, Gallerie degli Uffizi, Galleria delle Statue e delle Pitture, Boboli-Garten, Florenz, 21.6.-7.10.2018, Kat.-Nr. 70 (m. ganzs. Farbabb., S. 421).
LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 710 (m. SW-Abb., S. 187).
Aufrufzeit: ca. 17.46 h +/- 20 Min.
Der Bildhauer Fritz Koenig zählt zu den bedeutendsten Künstlern der deutschen Nachkriegsskulptur und nimmt innerhalb der internationalen Bildhauerei eine herausragende Stellung ein. Geboren 1924 in Würzburg, entwickelt er eine skulpturale Sprache, die im klassischen Kanon verankert ist und zugleich von radikaler Formreduktion sowie einem ausgeprägten Empfinden für Monumentalität geprägt wird. Organische Figuration überführt er in elementare geometrische Strukturen wie Kugeln, Säulen und Kreuze, die eine stille und zugleich eindringliche Präsenz entfalten. Diese Verbindung von Tradition und Abstraktion wird zentral für sein Œuvre und begründet seine internationale Anerkennung, dies nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der New Yorker Staempfli Gallery, die sein Werk in den frühen 1960er Jahren erstmals einem amerikanischen Publikum vorstellt. Nach seiner ersten Einzelausstellung dort im Jahr 1961 richtet die Galerie ihm bis 1973 in regelmäßigen Abständen weitere Einzelausstellungen aus, getragen vom anhaltenden Erfolg seines Schaffens. Koenigs Skulpturen sind von außerordentlicher formaler Disziplin geprägt. Durch Reduktion und Präzision erreicht er eine Verdichtung des Ausdrucks, die selbst historisch und religiös aufgeladene Themen in neuer Unmittelbarkeit erfahrbar werden lässt. Motive einer langen ikonografischen Tradition werden dabei weder illustriert noch erzählt, sondern als eigenständige plastische Setzungen neu formuliert.
"Großes Bodenkreuz I" (1980) entsteht in einer reifen Schaffensphase, in der Fragen von Vergänglichkeit, Erinnerung und Dauer verstärkt in den Mittelpunkt treten. Das Werk veranschaulicht Koenigs Fähigkeit, komplexe Bedeutungszusammenhänge in eine reduzierte Formensprache zu überführen. Das weit ausgreifende, horizontal gelagerte Kreuz entfaltet sich als plastisches Gegenüber und zugleich als Ort der Kontemplation. In seiner Ausformung bleibt es dabei nicht allein Zeichen, sondern gewinnt zugleich eine körperhafte Präsenz, die an eine liegende, ausgebreitete menschliche Figur denken lässt und so die christologische Dimension des Motivs subtil aufruft, ohne sie festzuschreiben.
Eine erneute Bestätigung erfährt die Bedeutung von Koenigs Œuvre in der großen posthumen Retrospektive, die im Sommer 2018 in den Uffizien sowie im benachbarten Boboli-Garten in Florenz stattfindet. Über beide Ausstellungsorte hinweg konzipiert, tritt sein Werk in einen Dialog mit einem der historisch dichtesten Kunstkontexte Europas. Gezeigt werden Skulpturen in elf Sälen der Uffizien sowie fünfundzwanzig großformatige Arbeiten im Freiraum des Boboli-Gartens. "Großes Bodenkreuz I" ist Teil dieser Präsentation und unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Bedeutung innerhalb des mehr als sechs Jahrzehnte umfassenden Schaffens des Künstlers. [KA]
"Großes Bodenkreuz I" (1980) entsteht in einer reifen Schaffensphase, in der Fragen von Vergänglichkeit, Erinnerung und Dauer verstärkt in den Mittelpunkt treten. Das Werk veranschaulicht Koenigs Fähigkeit, komplexe Bedeutungszusammenhänge in eine reduzierte Formensprache zu überführen. Das weit ausgreifende, horizontal gelagerte Kreuz entfaltet sich als plastisches Gegenüber und zugleich als Ort der Kontemplation. In seiner Ausformung bleibt es dabei nicht allein Zeichen, sondern gewinnt zugleich eine körperhafte Präsenz, die an eine liegende, ausgebreitete menschliche Figur denken lässt und so die christologische Dimension des Motivs subtil aufruft, ohne sie festzuschreiben.
Eine erneute Bestätigung erfährt die Bedeutung von Koenigs Œuvre in der großen posthumen Retrospektive, die im Sommer 2018 in den Uffizien sowie im benachbarten Boboli-Garten in Florenz stattfindet. Über beide Ausstellungsorte hinweg konzipiert, tritt sein Werk in einen Dialog mit einem der historisch dichtesten Kunstkontexte Europas. Gezeigt werden Skulpturen in elf Sälen der Uffizien sowie fünfundzwanzig großformatige Arbeiten im Freiraum des Boboli-Gartens. "Großes Bodenkreuz I" ist Teil dieser Präsentation und unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Bedeutung innerhalb des mehr als sechs Jahrzehnte umfassenden Schaffens des Künstlers. [KA]
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Koenig "Großes Bodenkreuz I"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
info@kettererkunst.de
Louisa von Saucken / Undine Schleifer
Holstenwall 5
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 37 49 61-0
Fax: +49 (0)40 37 49 61-66
infohamburg@kettererkunst.de
Dr. Simone Wiechers
Fasanenstr. 70
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 67 53-63
Fax: +49 (0)30 88 67 56-43
infoberlin@kettererkunst.de
Cordula Lichtenberg
Gertrudenstraße 24-28
50667 Köln
Tel.: +49 (0)221 510 908-15
infokoeln@kettererkunst.de
Hessen
Rheinland-Pfalz
Miriam Heß
Tel.: +49 (0)62 21 58 80-038
Fax: +49 (0)62 21 58 80-595
infoheidelberg@kettererkunst.de
Nico Kassel, M.A.
Tel.: +49 (0)89 55244-164
Mobil: +49 (0)171 8618661
n.kassel@kettererkunst.de
Wir informieren Sie rechtzeitig.




