150
Andy Warhol
Portrait, 1956/57.
Kugelschreiberzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
150
Andy Warhol
Portrait, 1956/57.
Kugelschreiberzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Andy Warhol
1928 - 1987
Portrait. 1956/57.
Kugelschreiberzeichnung.
Verso mit dem Stempel des Andy Warhol Art Authentication Board und der handschriftlichen Nummer "A 131.976". Auf leicht strukturiertem Velin. 43,7 x 35,8 cm (17,2 x 14 in), Blattgröße. [EH].
• Andy Warhol, die Ikone der Pop-Art, ist ein brillanter Zeichner mit unfehlbarem Strich.
• Diese frühen, stark reduzierten Porträts aus den 1950er Jahren zeugen von Andy Warhols großem zeichnerischen Können.
• Vormals in der Sammlung von Frederik Hughes, dem engen Berater Andy Warhols, Herausgeber von Warhol's Magazin "Interview" und späteren Gründungsmitglied der Andy Warhol Foundation for the Visual Arts.
• 2019 zeigt die New York Academy of Art unter dem Titel "Andy Warhol: By Hand" eine Ausstellung seiner Zeichnungen und verhilft dem Medium damit zu neuer Aufmerksamkeit.
PROVENIENZ: Frederik Hughes, New York.
Matthew Marks Gallery, New York (1998).
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.06 h +/- 20 Min.
1928 - 1987
Portrait. 1956/57.
Kugelschreiberzeichnung.
Verso mit dem Stempel des Andy Warhol Art Authentication Board und der handschriftlichen Nummer "A 131.976". Auf leicht strukturiertem Velin. 43,7 x 35,8 cm (17,2 x 14 in), Blattgröße. [EH].
• Andy Warhol, die Ikone der Pop-Art, ist ein brillanter Zeichner mit unfehlbarem Strich.
• Diese frühen, stark reduzierten Porträts aus den 1950er Jahren zeugen von Andy Warhols großem zeichnerischen Können.
• Vormals in der Sammlung von Frederik Hughes, dem engen Berater Andy Warhols, Herausgeber von Warhol's Magazin "Interview" und späteren Gründungsmitglied der Andy Warhol Foundation for the Visual Arts.
• 2019 zeigt die New York Academy of Art unter dem Titel "Andy Warhol: By Hand" eine Ausstellung seiner Zeichnungen und verhilft dem Medium damit zu neuer Aufmerksamkeit.
PROVENIENZ: Frederik Hughes, New York.
Matthew Marks Gallery, New York (1998).
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.06 h +/- 20 Min.
Dieses qualitätvolle Portrait besticht durch seine, elegante, mit großer Raffinesse aneinandergereihte Strichführung. Ohne jegliche Korrektur, gelingt Warhol eine völlig auf die Fläche und die Kontur reduzierte Umsetzung des Motivs, das in dieser Vollendung stilistisch an Zeichnungen von Matisse erinnert, mit dem sich Warhol in dieser Zeit auseinandersetzt. Das Blatt stammt aus der Sammlung des Managers und langjährigen Weggefährten Warhols, Fred Hughes.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Portrait"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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