Auktion: 549 / Wertvolle Bücher am 27.11.2023 in Hamburg Lot 337

 

337
Marc Chagall
Strauss über der Stadt (Bouquet sur la Ville), 1983.
Farblithografie
Nachverkaufspreis: € 1.800
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Marc Chagall
Bouquet sur la ville. Farblithographie, signiert und numeriert. 1983. Auf Vélin d'Arches. Darstellungsgröße 47 : 31,5 cm, Blattgröße 65,5 : 47,5 cm.

1 von 50 numerierten Exemplaren, tlw. mit unterschiedlicher Farbgebung.

- ZUSTAND: Mit freien Blatträndern in Passepartout gerahmt, nicht geöffnet. - PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.

LITERATUR: Mourlot 1009.

Orig. color lithograph. 1 of 50 numb. copies on velin d'Arches. Signed and numb. by the artist. - Matted and framed.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Marc Chagall "Strauss über der Stadt (Bouquet sur la Ville)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.