354
Hermann Hesse
4 Orig.-Aquarelle, ca 1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 2.000
+
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Hermann Hesse
4 Orig.-Aquarelle, ca 1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 2.000
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Hermann Hesse
4 Orig.-Aquarelle. (Montagnola, um 1930).

Folge von 4 größeren Aquarellen mit zarten, pastellartigen Ansichten aus dem Tessin.

Zwei Ansichten mit See und Bergen im Hintergrund, die anderen beiden mit Gebäuden und schattigen Gassen. - Blattgröße ca. 14 : 15 cm. Bildgröße ca. 6,5-8,5 : 6-9 cm. Auf Velinpapier mit Wasserzeichen "DOM A. D. 1400".

- ZUSTAND: Verso am Oberrand mit Montierungsspur. - PROVENIENZ: Seit 50 Jahren in deutschem Privatbesitz.

A series of four orig. watercolors depicting delicate, pastel-like scenes from Ticino. Sheet size ca. 14 : 15 cm. Size of picture about 6,5-8,5 : 6-9 cm. - Upper margin on verso with trace of mounting.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Hesse "4 Orig.-Aquarelle"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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