Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 205


205
Thomas Struth
Paradise 34, The Big Island, Hawai'ian Islands 2006, 2006.
C-Print, vorderseitig im Diasec® Verfahren auf ...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Paradise 34, The Big Island, Hawai'ian Islands 2006. 2006.
C-Print, vorderseitig im Diasec® Verfahren auf Acrylglas kaschiert sowie rückseitig auf Aludibond. Im Orig.-Künstlerrahmen.
Verso auf der Rahmenrückwand signiert, datiert "Print: 2006", betitelt und nummeriert. Aus einer Auflage von 10 Exemplaren. Darstellung: 170,1 x 211,4 cm (66,9 x 83,2 in). Rahmen: 183 x 224,5 cm (72 x 88,5 in).
[AR].

• Aus der Serie "New Pictures from Paradise", für die der Künstler rund um den Globus reiste.
• Magisches Zwielicht in tropischem Urwalddickicht: Thomas Struths Natur-Paradiese zeigen selten gewordene Rückzugsorte abseits menschlicher Zivilisation.
• Der Künstler gilt neben Thomas Ruff und Andreas Gursky als Hauptvertreter der Düsseldorfer Fotoschule.
• Erstmals wird ein Exemplar dieser Fotografie auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com)
.

Wir danken dem Atelier Thomas Struth für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Felix Ringel, Düsseldorf (verso m. dem Galeriestempel).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

LITERATUR: Thomas Struth, New Pictures from Paradise, mit Texten von H. R. Reust, N. Pitman, J. M. Hartmann, erweiterte Neuausgabe, München 2017, Kat.-Nr. 9611 (m. Farbabb. S. 62f., wohl anderes Exemplar).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.20 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Thomas Struth "Paradise 34, The Big Island, Hawai'ian Islands 2006"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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