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162
Lyonel Feininger
Kopf, Ca. 1916/17.
Kiefern-Holz, mit Indian ink bemalt
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Lyonel Feininger
1871 - 1956
Kopf. Ca. 1916/17.
Kiefern-Holz, mit Indian ink bemalt.
Ca. 32 x 15 x 23 cm (12,5 x 5,9 x 9 in).
Wohl der einzige Kopf dieser Größe aus Holz im Schaffen Lyonel Feiningers. Darüber hinaus sind durch Fotografien lediglich zwei vergleichbare Arbeiten (vermutlich aus Gips) dokumentiert, die ebenfalls dem Künstler zugeschrieben werden. [AR].
• Direkt aus dem Nachlass von T. Lux Feininger, Sohn des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
• Sehr selten. Wohl der einzige Kopf dieser Größe aus Holz im Schaffen Lyonel Feiningers.
• Starke Vereinfachung der Form und Geometrisierung der Fläche: Fast scheint es, als übertrage Feininger den "Prismaismus" seiner Malerei in die Dreidimensionalität.
• Zur Entstehungszeit erhält der Künstler seine erste Einzelausstellung in der Galerie "Der Sturm", Berlin 1917, ein paar Jahre später wird er ans Bauhaus in Weimar berufen.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 2024-10-08-25 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
Zusätzliche Informationen wurden von Achim Moeller, The Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, zur Verfügung gestellt.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers, New York.
Theodore Lux (T. Lux) Feininger, Cambridge (MA) (durch Erbschaft).
Nachlass von T. Lux Feininger, Cambridge (MA) (durch Erbschaft).
AUSSTELLUNG: Lyonel Feininger: Menschenbilder. Eine unbekannte Welt, Hamburger Kunsthalle, 24.10.2003-1.2.2004, Kat.-Nr. 103, S. 152 (hier als "Kopf einer Frau" sowie datiert 1916/17, m. Farbabb. S. 108).
Lyonel Feininger: Retrospective in Japan, Yokosuka Museum of Art, Yokosuka, 2.8.-5.10.2008; Aichi Prefectural Museum of Art, Higashisakura, 17.10.-23.12.2008; Miyagi Museum of Art, Sendai, 10.1.-1.3.2009, Kat.-Nr. 051, S. 195 (hier als "Kopf eines Mannes" sowie datiert 1916/17, m. Farbabb. S. 65).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.22 h +/- 20 Min.
1871 - 1956
Kopf. Ca. 1916/17.
Kiefern-Holz, mit Indian ink bemalt.
Ca. 32 x 15 x 23 cm (12,5 x 5,9 x 9 in).
Wohl der einzige Kopf dieser Größe aus Holz im Schaffen Lyonel Feiningers. Darüber hinaus sind durch Fotografien lediglich zwei vergleichbare Arbeiten (vermutlich aus Gips) dokumentiert, die ebenfalls dem Künstler zugeschrieben werden. [AR].
• Direkt aus dem Nachlass von T. Lux Feininger, Sohn des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
• Sehr selten. Wohl der einzige Kopf dieser Größe aus Holz im Schaffen Lyonel Feiningers.
• Starke Vereinfachung der Form und Geometrisierung der Fläche: Fast scheint es, als übertrage Feininger den "Prismaismus" seiner Malerei in die Dreidimensionalität.
• Zur Entstehungszeit erhält der Künstler seine erste Einzelausstellung in der Galerie "Der Sturm", Berlin 1917, ein paar Jahre später wird er ans Bauhaus in Weimar berufen.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 2024-10-08-25 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
Zusätzliche Informationen wurden von Achim Moeller, The Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, zur Verfügung gestellt.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers, New York.
Theodore Lux (T. Lux) Feininger, Cambridge (MA) (durch Erbschaft).
Nachlass von T. Lux Feininger, Cambridge (MA) (durch Erbschaft).
AUSSTELLUNG: Lyonel Feininger: Menschenbilder. Eine unbekannte Welt, Hamburger Kunsthalle, 24.10.2003-1.2.2004, Kat.-Nr. 103, S. 152 (hier als "Kopf einer Frau" sowie datiert 1916/17, m. Farbabb. S. 108).
Lyonel Feininger: Retrospective in Japan, Yokosuka Museum of Art, Yokosuka, 2.8.-5.10.2008; Aichi Prefectural Museum of Art, Higashisakura, 17.10.-23.12.2008; Miyagi Museum of Art, Sendai, 10.1.-1.3.2009, Kat.-Nr. 051, S. 195 (hier als "Kopf eines Mannes" sowie datiert 1916/17, m. Farbabb. S. 65).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.22 h +/- 20 Min.
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Lyonel Feininger
Kopf, Ca. 1916/17.
Kiefern-Holz, mit Indian ink bemalt
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Kopf"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 162 
