253
Emil Nolde
Sonnenblumen, Um 1926/1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Emil Nolde
1867 - 1956
Sonnenblumen. Um 1926/1930.
Aquarell.
Rechts oben signiert. Auf der Rahmenrückwand auf ausgeschnittenem Papier von Nolde betitelt. Auf Japan. 47,3 x 45 cm (18,6 x 17,7 in).
• Für Nolde sind Blumen "beseelt", besonders die Sonnenblumen mit ihrer menschlichen Physiognomie sind für ihn Träger starken expressiven Ausdrucks.
• Immer wieder bringt er seine überwältigende Farbpalette in neuen Variationen auf das Papier.
• Ikonischer Expressionismus: Blumenarrangements gehören zu den gefragtesten Sujets im Œuvre des Künstlers.
Mit einer schriftlichen Bestätigung der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde vom 23. September 2025. Das Werk ist im Archiv der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde registriert und wird in das künftige Werkverzeichnis der Aquarelle und Zeichnungen von Emil Nolde aufgenommen.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Ing. Heinrich Eckert, München, wohl direkt vom Künstler erworben.
Seither in Familienbesitz.
Emil Nolde, Brief an Hans Fehr, 20. September 1928.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.24 h +/- 20 Min.
1867 - 1956
Sonnenblumen. Um 1926/1930.
Aquarell.
Rechts oben signiert. Auf der Rahmenrückwand auf ausgeschnittenem Papier von Nolde betitelt. Auf Japan. 47,3 x 45 cm (18,6 x 17,7 in).
• Für Nolde sind Blumen "beseelt", besonders die Sonnenblumen mit ihrer menschlichen Physiognomie sind für ihn Träger starken expressiven Ausdrucks.
• Immer wieder bringt er seine überwältigende Farbpalette in neuen Variationen auf das Papier.
• Ikonischer Expressionismus: Blumenarrangements gehören zu den gefragtesten Sujets im Œuvre des Künstlers.
Mit einer schriftlichen Bestätigung der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde vom 23. September 2025. Das Werk ist im Archiv der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde registriert und wird in das künftige Werkverzeichnis der Aquarelle und Zeichnungen von Emil Nolde aufgenommen.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Ing. Heinrich Eckert, München, wohl direkt vom Künstler erworben.
Seither in Familienbesitz.
Emil Nolde, Brief an Hans Fehr, 20. September 1928.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.24 h +/- 20 Min.
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Emil Nolde
Sonnenblumen, Um 1926/1930.
Aquarell
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Sonnenblumen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 253

