322
Jean Dubuffet
Paysage grotesque - Personnage tenant une faucille, Juli 1949.
Tuschzeichnung. Chinatusche und Grattage auf Pa...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Jean Dubuffet
1901 - 1985
Paysage grotesque - Personnage tenant une faucille. Juli 1949.
Tuschzeichnung. Chinatusche und Grattage auf Papier.
Rechts oben signiert und datiert. 24,7 x 32,6 cm (9,7 x 12,8 in).
Aus der Werkgruppe der "Paysages grotesques" (1949-1950), die nach Rückkehr von einer Sahara-Reise Jean Dubuffets entstehen. [AR].
• Mit den "Paysages grotesques" erfindet Jean Dubuffet einen neuen Typus des Landschaftsbildes.
• Natur und Mensch verwebt er zu labyrinthartigen Szenerien, die von einer naiven Gleichzeitigkeit und einem gleichrangigen Nebeneinander der Ereignisse geprägt sind.
• Der Franzose gilt als großer Erneuerer der europäischen Nachkriegsmalerei und setzt immer wieder spielerisch unsere Sehgewohnheiten außer Kraft.
• Seit fast 40 Jahren Teil derselben Privatsammlung.
PROVENIENZ: Claude de Muzac, Paris.
Alfonso Ossorio, New York.
Galerie Michael Haas, Berlin.
Privatsammlung Berlin (1987 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Dubuffet - Retrospektive, Akademie der Künste, Berlin, 7.9.-26.10.1980; Museum moderner Kunst, Wien, 20.11.1980-18.1.1981: Josef-Haubrich-Kunsthalle, Köln, 7.2.-29.3.1981.
LITERATUR: Max Loreau, Catalogue des travaux de Jean Dubuffet, Fascicule V: Paysages grotesques, Paris 1965, WVZ-Nr. 81 (m. Abb. S. 56).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.57 h +/- 20 Min.
1901 - 1985
Paysage grotesque - Personnage tenant une faucille. Juli 1949.
Tuschzeichnung. Chinatusche und Grattage auf Papier.
Rechts oben signiert und datiert. 24,7 x 32,6 cm (9,7 x 12,8 in).
Aus der Werkgruppe der "Paysages grotesques" (1949-1950), die nach Rückkehr von einer Sahara-Reise Jean Dubuffets entstehen. [AR].
• Mit den "Paysages grotesques" erfindet Jean Dubuffet einen neuen Typus des Landschaftsbildes.
• Natur und Mensch verwebt er zu labyrinthartigen Szenerien, die von einer naiven Gleichzeitigkeit und einem gleichrangigen Nebeneinander der Ereignisse geprägt sind.
• Der Franzose gilt als großer Erneuerer der europäischen Nachkriegsmalerei und setzt immer wieder spielerisch unsere Sehgewohnheiten außer Kraft.
• Seit fast 40 Jahren Teil derselben Privatsammlung.
PROVENIENZ: Claude de Muzac, Paris.
Alfonso Ossorio, New York.
Galerie Michael Haas, Berlin.
Privatsammlung Berlin (1987 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Dubuffet - Retrospektive, Akademie der Künste, Berlin, 7.9.-26.10.1980; Museum moderner Kunst, Wien, 20.11.1980-18.1.1981: Josef-Haubrich-Kunsthalle, Köln, 7.2.-29.3.1981.
LITERATUR: Max Loreau, Catalogue des travaux de Jean Dubuffet, Fascicule V: Paysages grotesques, Paris 1965, WVZ-Nr. 81 (m. Abb. S. 56).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.57 h +/- 20 Min.
322
Jean Dubuffet
Paysage grotesque - Personnage tenant une faucille, Juli 1949.
Tuschzeichnung. Chinatusche und Grattage auf Pa...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jean Dubuffet "Paysage grotesque - Personnage tenant une faucille"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 322

