Auktion: 600 / Evening Sale am 05.12.2025 in München button next Lot 64


64
Sam Francis
Fragment of pure land, 1959.
Aquarell
Schätzpreis: € 150.000 - 250.000
+
Sam Francis
1923 - 1994

Fragment of pure land. 1959.
Aquarell.
Am unteren Blattrand jeweils rechts und links des blauen Feldes monogrammiert. Verso signiert, datiert "Jan. 1959" und betitelt. Auf Velin. 66,5 x 100 cm (26,1 x 39,3 in).


Sam Francis ist einer der bedeutendsten Vertreter des Action-Painting.
• In Tokio (Japan) entstanden; die Kunst und Lebensweise des Landes prägen das Gesamtwerk des Künstlers maßgeblich.
Sam Francis hat sich vielmehr einer lyrisch orientierten Form des Abstrakten Expressionismus verschrieben als dem spontanen Impuls des Action-Painting.
• Die Arbeiten aus den Jahren 1958 und 1959 zählen zu den gefragtesten auf dem internationalen Auktionsmarkt
.

Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF59-112" registriert und ist im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.

PROVENIENZ: Zoe Dusanne Gallery, Seattle.
Privatsammlung Seattle (1959 von Vorgenannter erworben).
Galerie Beyeler, Basel.
Kunsthandel Dr. Ewald Rathke, Frankfurt a. M.
Privatsammlung Süddeutschland (seitdem in Familienbesitz).

AUSSTELLUNG: Sam Francis: Works on Paper, Zoe Dusanne Gallery, Seattle, 29.4.-30.5.1959. Kat.-Nr. 5.
Twentieth Century Paintings from the Collections in the State of Washington, Gallery of Modern Art, Washington / Seattle Art Museum, Seattle, 1966.
Tribute to Zoe Dusanne, Seattle Art Museum, Seattle, 24.3.-8.5.1977.
Sam Francis: Works on Paper 1948–1959, Maxwell Davidson Gallery, New York, 24.4.-5.6.1979.

Aufrufzeit: 05.12.2025 - ca. 19.06 h +/- 20 Min.

Bevor Sam Francis seine künstlerische Berufung findet, studiert er zu Beginn der 1940er Jahre Botanik, Medizin und Psychologie an der University of California in Berkeley. Für die letzten beiden Kriegsjahre verpflichtet er sich als Soldat bei der amerikanischen Luftwaffe. Bei einem Absturz erleidet er schwere Verletzungen, doch während langer Aufenthalte in Lazaretten und Kliniken entdeckt er die Malerei für sich. Nach seiner Genesung kehrt er nach Berkeley zurück und studiert von 1948 bis 1950 Bildende Kunst. In dieser Zeit kommt er mit der Kunst der abstrakten Expressionisten in Berührung, darunter Mark Rothko, Arshile Gorky und Clifford Still. Nach dem Studium zieht Francis nach Paris, wo er zahlreiche Kontakte zu anderen Künstlern knüpft. In dieser Pariser Phase entwickelt er seine charakteristische Technik: Farben fließen in unterschiedlich starken Rinnsalen auf den Malgrund und vermischen sich zu großen, expressiven Farbflächen. 1957 unternimmt Francis eine Weltreise, die ihn unter anderem nach Japan führt – ein Aufenthalt, der ihn und seine Kunst nachhaltig prägt. Dort lässt er sich von traditionellen Maltechniken inspirieren, insbesondere von der Verwendung dünner Farbschichten und der bewussten Integration großer leerer Flächen, die ein Gefühl von Offenheit erzeugen. Diese Elemente werden zu einem zentralen Bestandteil seines künstlerischen Ausdrucks.
Während seines Japanaufenthalts entstehen zudem seine ersten großformatigen Wandmalereien und 1959 schafft er auch unser Werk "Fragment of Pure Land". Mit sich überlagernden Farbflecken – teils lasierend, teils deckend, mal dicht gedrängt, mal großzügig verteilt – komponiert Francis eine komplexe Farbarchitektur. Verschiedene Blautöne treffen auf rote und gelbe Akzente, während sich gelbe und grüne Flächen auffächern und das dominierende Blau aufnehmen. Auch die Leerstellen gewinnen eine eigene Bedeutung, und die Komposition entfaltet ihre Spannung durch das Spiel zwischen symmetrisch wirkender Ordnung und dynamischer Farbverteilung. Die ästhetische Qualität dieser vielschichtigen Arbeit ist außergewöhnlich: Sie bietet dem Betrachter zugleich meditative Ruhe und lebendige Dynamik. Dies entspricht Francis’ lyrischer Variante des abstrakten Expressionismus, bei der weniger der impulsive Akt des Action-Paintings im Vordergrund steht als vielmehr die poetische Wirkung der Farbzusammenstellung – ein Ansatz, den "Fragment of Pure Land" eindrucksvoll veranschaulicht. [AW]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sam Francis "Fragment of pure land"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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